Vorschrift über Neigung und Höhe von Stützmauer

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P

perliston

@11ant, ...geschmäht stimmt so nicht. Bei uns ist Baugrund in Hanglage sehr gefragt
und teuer wegen der Aussicht. Das ist auch der Grund weshalb dort kein Zaun gebaut
werden soll.
Woher kommt die "Stufentiefe" von 1m bevor der nächste Höhenschritt erfolgt?
Bauchgefühl?
Eine "ausreichend große Fläche" laut Bauregelwerk => Absturzsicherung, kann doch
auch 0,6m sein ... oder?
Wegen DIN EN 12811 (u.a. Breite von Arbeitsgerüsten) komme ich auf die 0,6m.
Kann hier aber auch der falsche Ansatz sein.


@ypg, ...solange nichts passiert. Kommt es aber an Deiner 6m Kletterwand zu
einem Personenschaden (Stichwort: Pflegefall) wird die Versicherung genau
hinschauen ob sie zahlen muss oder die Forderungen an Dich weitergibt.
 
11ant

11ant

Woher kommt die "Stufentiefe" von 1m bevor der nächste Höhenschritt erfolgt?
Bauchgefühl?
Bauchgefühl für das, was ein Amtsrichter für angemessen hielte. Bei der Absturzsicherung geht es darum, den absichtlichen (sportlichen oder spielerischen) Sprung zum Maßstab zu nehmen: wo man weniger ungefährlich landete als dabei, soll der Sturz (= unabsichtliche Sprung, Fall) vermieden werden.
 
Y

ypg

solange nichts passiert. Kommt es aber an Deiner 6m Kletterwand zu
einem Personenschaden (Stichwort: Pflegefall) wird die Versicherung genau
hinschauen ob sie zahlen muss oder die Forderungen an Dich weitergibt.
Meine Argumentation zielt nicht in Richtung WIE GEBAUT WIRD, sondern WAS GEBAUT WERDEN DARF.
Du stellst ja zwei unabhängige Fragen! Einmal die genehmigte Höhe, einmal die technische Ausführung...
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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