Einzelaufmaß kann doch niemals stimmen.

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H

hampshire

Übrigens: Ein Handwerker, der Dir ein Angebot nach Aufmaß macht ist heute nicht mehr selbstverständlich. Die Auftragslage ist gut und der Aufwand für ein Aufmaß - nicht bezahlt - recht hoch. Vielleicht ist das ja ein Hinweis, dass er die Arbeiten auch gut ausführen wird. Ich würde das als Geschenk ohne Verpflichtung sehen.
 
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Nice-Nofret

Ist doch egal, wie der Handwerker zu seinem Angebotspreis kommt; für Dich zählt doch einzig, was Du zahlst und was Du dafür bekommst!
 
Tolentino

Tolentino

Ist ein bisschen wie die Diskussion mit Versandkostenfrei oder nicht beim Onlineshopping.
Wer glaubt, er zahle bei einem mit Versandkostenfrei ausgezeicheneten Artikel die Versandkosten nicht, der ist sehr leicht manipulierbar...
Andererseits ist die vermeintliche Transparenz bei ausgewiesenen Versandkosten auch nur eine scheinbare...
 
N

netuser

Das stimmt. Gleichzeitig darf man davon ausgehen, dass sich ein Bauherr auch mit der Materie auseinandersetzt und bereit ist mit zu denken. Du kannst nicht jedem außerhalb der Standards ein Angebot zusammenstricken. Außerdem geht damit auch eine Vergleichbarkeit verloren.
Der Erläuterung insgesamt ist ja nichts hinzuzufügen, allerdings bleibt es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Handwerker für ihre "unverständliche und/oder unvollständige" Angebote in Schutz genommen werden, den Kunden (= Laien) jedoch abverlangt wird sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Selbstverständlich ist es von Vorteil sich als Kunde mit der Materie befasst zu haben und im Vorfeld zu wissen was einen erwartet. Allerdings unterscheiden in meinen Augen genau solche Angebote gute von schlechten, in dem die einen ausführlich und für Laien einigermaßen nachvollziehbar geschrieben sind und die anderen im "Fachchinesisch" dahingerotzt und auf's Notwendige reduziert sind. Eben so nach dem Motto: "Der Kunde kann ja nachfragen" oder "muss sich der Kunde eben selbst anlesen"....!

Es täte dem Angebotsersteller in dem Fall überhaupt nicht weh, unter der berechneten Position direkt auf die genannte DIN und ggf. die Berechnungsbedingung hinzuweisen. So wäre das für den Kunden verständlich, ebenso vergleichbar und würde dem Handwerker "dumme" Nachfragen zu diesem Punkt ersparen.

Ich bin davon überzeugt, dass gerade in dem Fall bessere Vergleichbarkeit gegeben wäre und für diesen Handwerker sicherlich einen weiteren Pluspunkt im Vergleich zu anderen bedeuten würde.
 
H

hippjoha

Wenn ich bedenke, wie viel Material bei uns in die Laibungen "gepasst" hat, dann wird das in Summe vermutlich fast mehr gewesen sein, wie die "Fensterfläche"...
 
H

hampshire

allerdings bleibt es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Handwerker für ihre "unverständliche und/oder unvollständige" Angebote in Schutz genommen werden
Das ist ganz einfach: Wir wissen nicht, wie das Angebot aussieht und können daher auch keine besondere Unverständlichkeit oder Unvollständigkeit unterstellen. Im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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