Haus wegen Brand bei Nachbar unbewohnbar - Wer trägt die Kosten?

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Musketier

Musketier

OT
Sowas kann durchaus sein. Unter 7 Jahren haben Kinder nahezu komplette Narrenfreiheit und gleichzeitig musst du rechtlich ab 4-5 Jahren die Kinder nicht mehr permanent im Blick haben und darfst die auch mal ein paar Minuten aus den Augen lassen. Wenn die dann ... mit einem Stein Nachbars Auto verkratzen
Ooh ja - kenne ich. Unser Kind war vor 2 Jahren mit Nachbarskind (beide 5) im Wohngebiet unterwegs. Keine 10 Minuten nachdem ich geschaut hatte, kam ein anderer Nachbar mit den beiden zurück. Die hatten Steine auf sein Auto geworfen.
Aufsichtspflicht war nicht verletzt (weil regelmäßige Kontrolle) und deshalb wollte unsere Versicherung nicht zahlen. Die Versicherung der anderen beteiligten Familie ist dagegen als führende Versicherung in Vorleistung gegangen und hat den Schaden erstmal komplett übernommen und ist vermutlich auch auf dem Gesamtschaden sitzen geblieben.

Fazit: ca. 10 kleine Einschlägchen auf sämtlichen Teilen des Auto (ob die alle von den Kindern waren, weiß ich nicht) - ca. 4-5000€ Schaden - Auto wird ohne Reparatur immer noch genutzt - dafür sind die
Außenanlagen jetzt schön angelegt ;)
 
N

Nice-Nofret

1. an die eigene Versicherung (Haus/Elementarschaden & Hausrat) wenden und Schaden MELDEN. Sich von denen Beraten lassen - und mal hören, was die sagen.
2. Fachanwalt für Versicherungsfragen beiziehen.
3. es gibt Spezialfirmen welche sich auf die Reinigung/Aufarbeitung von solchen Schäden spezialisiert haben.
4. man hat die Pflicht soviel wie möglich dazu beizutragen, den Schaden gering zu halten.
 
H

hampshire

Fachanwalt kann man fragen, kostet aber jetzt nur Geld. Hinzuziehen reicht wenn Benachteiligung droht. Vorher nicht.

Der Bruder samt Familie hat den Schaden der vorübergehenden Unterbringung und seines Hausrates.
Der Vermieter des Bruders hat den Gebäudeschaden.

Der Anspruch des Bruders auf Unterbringung wegen Nichtbewohnbarkeit geht gegen den Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung.
Der Anspruch zur Regulierung des Schadens des Hausrates des Bruders geht gegen den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Die Anspruchshöhe sollte der Bruder eruieren (Unterbringungspauschalen, Wert des Hausrat-Schadens)

Wie die Versicherungen sich untereinander einigen bleibt unklar, Hauptsache es entsteht keine gegenseitige Blockade zulasten des Geschädigten.

Das muss man in der Kommunikation gut trennen.
 
M

MM1506zzzz

Bislang wurde hierviel gemutmaßt, und einiges auch nicht richtig beantwortet.

Ich versuche einmal zusammen zu fassen:

Der Bruder von Andiman ist nicht Gebäudeeigentümer, sondern Mieter. Insofern ist der Schaden an seinem gemieteten Gebäude nicht seine Angelegenheit, sondern die seines Vermieters.

Der Vermieter von Andimans Bruder sollte die Schäden an seinem Gebäude der eigenen Feuerversicherung (bzw. Wohngebäudeversicherung, die beinhaltet die Gefahr Feuer) melden, denn dort gelten Feuerschäden versichert, auch wenn das Gebäude selbst nicht bebrannt hat - aber es ist durch einen Feuerschaden (des Nachbarhauses) beschädigt worden.

Die Schäden an den Hausratgegenständen (Inventar) von Andimans Bruder sind der Hausratversicherung von Andimans Bruder zu melden bzw. dort zu regulieren (Reinigung oder wenn nicht möglich Neuanschaffung). Der Hausrat gilt (wie oben das Gebäude) über die Hausratversicherung gegen Feuerschäden versichert auch wenn die Beschädigung durch den Brand des Nachbarhauses verursacht wurde.

Alternativ kann natürlich der Vermieter von Andimans Bruder oder der Bruder die oben beschrieben Schden als zivilrechtliche Forderung gegenüber dem Verursacher geltend machen, z.B. nach §823 Baugesetzbuch, also einen Haftpflichtschaden geltend machen. Das wird man dann machen, wenn man keine eigene Versicherung ha- kann es ja durchaus geben. Das wird aber nur dann funkionieren, wenn jemand schuldhaft gehandelt hat. Sollte das Nachbarhaus durch einen technischen Defekt aufgebrannt sein oder aber durch höhere Gewalt (Blitzschlag) oder aber - wie schon erwähnt - ein deliktsunfähiges Kind das Feuer verursacht haben, wird der Anspruch ins Leere laufen, also nicht durchsetzbar sein. Wenn man dann keine eigene Feuerversicherung (für das Gebäude bzw. für den Hausrat) hat, Pech gehabt.
Zudem sollte man bedenken, daß die eigene Feuerversicherung (Gebäude bzw. Hausrat) den Neuwert ersetzt; ein berechtigter und durchsetzbarer Haftpflichtanspruch bedeutet hingegen nur Zeitwertersatz.

Da Andimans Bruder das gemietete Haus nun nicht bewohnen kann, steht er in der Tat auf der Straße. Da die Mietsache (Haus) nicht in einem wohnfähigen Zustand ist, dürfte er berechtigt sein, die Miete zu kürzen; hier mach vielleicht die Anfrage bei einem Rechtsbeistand (kann auch Mieterschutzbund sein) Sinn, wie in solchen Fälle die Rechtsprechung ist und welche Kürzung angemessen ist.
Übrigens enthalten mitlerweile viele Hausratversicherungen Kostenpositionen, daß in solchen Fällen die Unterbringung im Hotel erstattet wird. Da sollt Andimans Bruder einmal seine Bedingungen studieren.

Die Situation ist recht klar und übersichtlich...
 
E

Evolith

Zum Thema Aufsichtspflicht. Erst vorgestern ist unsere 2 Jährige ausgebüxt. Mein Mann hat die Terrassentür aufgemacht um die Katzen raus zu lassen und Madame ist so geschickt um ihn rum, dass er ihren Ausbruch nicht mitbekommen hat und nur noch den Windelhintern um die Ecke hat flitzen sehen. Er ist sofort hinterher, aber da er keine Richtungen hören kann, wusste er nicht, wo sie hin ist. Er ist sofort rein und hat mich gerufen. Ich bin raus und habe im Kasernenton das Kind zurück gepfiffen. Sie kam fröhlich hopsend vom hinteren Nachbarn an. Sie hat die Katzen jagen wollen. Dauer keine Minute. Die kleinen Kröten können so schnell Mist bauen, so gut kannst nicht drauf aufpassen.
 
andimann

andimann

Hi Allerseits,

erstmal danke für die verschiedenen Tipps und Anregungen. Kleines Update; mein Bruder ist nun samt Familie erstmal in einer AirBnB Wohnung untergekommen. Das wird noch nicht endgültig sein, die ist deutlich zu klein und ohne Waschmaschine ist mit zwei kleinen Kindern auch eine Challenge... ;-) Aber die war halt direkt um die Ecke und fix verfügbar.

Die Versicherungen fangen aber bereits an herum zu zicken, das wird wohl alles auf reichlich Arbeit für die Anwälte hinauslaufen.

Da verliert man ziemlich den Glauben an Recht und Gerechtigkeit; wenn dir einer ins Auto fährt, ist alles perfekt geregelt. Du gibst du die Karre in der Werkstatt ab, bekommst einen Ersatzwagen und hast mit der Nummer genau Null Stress oder Kosten.

Hier ist es im Prinzip die gleiche Konstellation, im Nachbarhaus ist irgendein Mist passiert, das Haus meines Bruders ist nun unbewohnbar ( = Auto ist kaputt) aber du bekommst nicht ohne weiteres eine gleichwertige Wohnung und die haben viel, viel Arbeit und Stress und werden je nach Zickereilevel der Versicherungen auf einiges an Kosten sitzen bleiben.
Kind 1 ist auch noch total traumatisiert, nässt sich jede Nacht komplett ein und steht total neben sich...
Dazu müssen sie nun eine neue Wohnung suchen; das Haus ist und bleibt auf lange Zeit unbewohnbar, obwohl der Brand ja im Nachbarhaus war ist es derart durch Rauch und Löschwasser versaut, dass wahrscheinlich eine Kernsanierung ansteht.

Was für eine Sch****e....

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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