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ᐅ Nach Abnahme - Handwerker verursacht Schaden, ohne Terminabsprache


Erstellt am: 14.01.21 14:38

F
Fragenasker
14.01.21 14:38
Hallo,

wie ist eure Meinung zu folgendem Sachverhalt: Eine Hausabnahme erfolgte vor einigen Wochen, wodurch die Bauherren mittlerweile Hauseigentümer sind. Wenige Wochen später fällt ein Mangel im Sanitärbereich auf (Silikonfuge an der Toilette hat Blasen gebildet). Der GU wird aufgefordert, den Mangel zu beheben, wonach dieser mitteilt, dass er die Sanitärfirma informiert hat.


Nun wurde bekannt, dass ein Sanitärmitarbeiter - ohne vorherige Absprache und Genehmigung mit den Hausbesitzern - in das Haus ging, um die Silikonfuge zu entfernen. Dies tat er früh morgens zu einer Zeit, an der kein anderer Handwerker im Haus war (andere wurden noch beauftragt für externe Arbeiten). Nach seiner Arbeit unterrichtet er den nächsten eintreffenden Handwerker, dass er Risse in den Fliesen, direkt im Bereich der Toilettenhalterung, an der er die Silikonfuge entfernte, feststellte, die er natürlich jedoch nicht verursacht hätte. Diese Risse waren am Abend zuvor nicht vorhanden.

Es läuft darauf hinaus, dass die vom GU beauftragte Sanitärfirma darauf bestehen wird, dass die Risse schon vorhanden waren, bevor der Mitarbeiter von ihnen seine Arbeit verrichtete.
1. Kann dies nicht sein, da er an diesem Tag der erste Handwerker war und 2. haben die Hausbesitzer den Handwerker nie damit beauftragt, eigenständig wann auch immer er will, das Haus zu betreten und Arbeiten zu verrichten. Der damalige Hinweis an den GU beschränkte sich lediglich auf den rechtlich notwendigen Hinweis auf eine Mangelfeststellung, verbunden damit, den Mangel zu einem Zeitpunkt X zu beseitigen.

Der Handwerker der Sanitärfirma konnte das Haus betreten, weil dieses gegenwärtig mit einer provisorischen Hausbautür ausgestattet ist, zu dem die Handwerker und der GU noch Schlüssel besitzen.

Theoretisch steht noch die Schlussrechnung an den GU aus, wo ggf. Geld einbehalten könnte.

Was würdet ihr anstelle der Hausbesitzer machen?
G
guckuck2
14.01.21 19:37
Abnahme ist erfolgt, dh. Gefahrenübergang hat statt gefunden. Danach tritt ein Schaden ein, Verursacher meldet sich nicht, der Rest ist Spekulation eurerseits ohne Beweis.

Ich denke da haste null Chance
1
11ant
14.01.21 22:46
Eine Abnahme so lange die Bautür noch drin ist, ist aber auch ziemlich strange :-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
HilfeHilfe
15.01.21 05:38
verstehe nicht das man ein haus abnimmt und dann schlüssel aushändigt an die ganzen handwerkerkollegen. Wahrscheinlich wird überstürtze hausübergabe wegen der märchensteuer.

Ansonsten Beweislast bei euch solange ihr nicht drin wohnt. Wenn zig Leute nachweislich Zugang haben wäre ich als handwerker ganz entspannt. Vielleicht war es der Elktro-Willi oder der Fliesen-Otto der den Schaden verursacht hat. Der Sanitär-Toni wird da nix übernehmen.

Ist der Schaden den so hoch ?
O
OWLer
15.01.21 06:09
Du hattest dich doch auch hier in den einschlägigen Threads über die Pros/Cons der vorzeitigen Abnahme eines Zwischenstandes erkundigt. Diese Diskussionen wollte ich persönlich vermeiden und hab es deshalb gelassen, den Rohbau bei uns abzunehmen. Für mich wird das die richtige Entscheidung gewesen sein.

Wenn es "nur" ein paar Risse bei euch sind, wird die Gesamtrechnung ja noch sehr positiv für euch ausfallen.
O
Olli-Ka
15.01.21 07:41
Moin,
denke auch dass es schwierig wird da was zu beweisen.
Allerdings:
Wie hat der die Risse festgestellt?
Wenn´s bei den Halterungen ist, hat er die Toilette abgenommen?
Dann war das wohl ein versteckter Mangel, den konntet Ihr bei der Abnahme ja nicht sehen.
Somit wäre ja der GU in der Verantwortung.
Und wenn´s nicht sichtbar ist, egal - dafür hast Du doch ´ne Menge Märchensteuer gespart.
Gruß Olli
mangelsilikonfugesanitärfirmatoilettefliesenschlüssel