ᐅ Estrich mit Trockenbeschleuniger: Gewährleistung?
Erstellt am: 12.01.21 21:03
S
Schubbiano12.01.21 21:03Hallo Profis!
Ich brauche mal wieder die Hilfe dieses tollen Forums.
Bei unserem Hausbau steht demnächst der Estrich an. Da wir etwas in der Zeit hängen, hat unser Architekt von einem schnelltrocknenden bzw. -härtenden Estrich erzählt. Nachteil sei, dass der uns ungefähr 1000 Euro mehr kostet und man ggfs. Gewährleistungsansprüche verliert.
Sollten wir uns dafür entscheiden und dadurch zirka einen Monat schneller mit dem Hausbau durch sein, würde sich das zumindest finanziell rechnen. Einen Monat weniger Miete jetzt, etc.
Allerdings beunruhigt uns der mögliche Verzicht auf Gewährleistung etwas? Hat da jemand mit Erfahrung, ob das so stimmt?
Und: Gibt es sonst noch einen Nachteil zu schnelltrocknendem Estrich, von dem wir wissen sollten?
Danke sehr und schönen Abend!
Schubbiano
Ich brauche mal wieder die Hilfe dieses tollen Forums.
Bei unserem Hausbau steht demnächst der Estrich an. Da wir etwas in der Zeit hängen, hat unser Architekt von einem schnelltrocknenden bzw. -härtenden Estrich erzählt. Nachteil sei, dass der uns ungefähr 1000 Euro mehr kostet und man ggfs. Gewährleistungsansprüche verliert.
Sollten wir uns dafür entscheiden und dadurch zirka einen Monat schneller mit dem Hausbau durch sein, würde sich das zumindest finanziell rechnen. Einen Monat weniger Miete jetzt, etc.
Allerdings beunruhigt uns der mögliche Verzicht auf Gewährleistung etwas? Hat da jemand mit Erfahrung, ob das so stimmt?
Und: Gibt es sonst noch einen Nachteil zu schnelltrocknendem Estrich, von dem wir wissen sollten?
Danke sehr und schönen Abend!
Schubbiano
Verstehe ich auch nicht recht, warum die Gewährleistung erlöschen sollte. Die Gewährleistung von wem denn? Vom estrichleger?
Wenn ja, würde ich da mal nachhaken. Ansonsten jemand anderes suchen.
Wie schon gesagt wurde, das sollte gar kein Problem sein. Wir mussten den auch aus Zeitgründen nehmen. Aber der leger hat es von sich aus als Alternative angeboten und der parkettleger hat ein trocknungsprogramm vorgeschrieben. Alles eingehalten, alle geben Gewährleistung.
Wenn ja, würde ich da mal nachhaken. Ansonsten jemand anderes suchen.
Wie schon gesagt wurde, das sollte gar kein Problem sein. Wir mussten den auch aus Zeitgründen nehmen. Aber der leger hat es von sich aus als Alternative angeboten und der parkettleger hat ein trocknungsprogramm vorgeschrieben. Alles eingehalten, alle geben Gewährleistung.
H
hampshire13.01.21 00:57Wenn der Estrichleger das Material verarbeitet, garantiert er auch. Wenn er gute Gründe anführt das Material verwenden zu wollen, setze die Priorität auf Qualität und nicht Geschwindigkeit und Sparen.
Wer in keinem Fall haften wird, ist der Tippgeber (Architekt).
Wer in keinem Fall haften wird, ist der Tippgeber (Architekt).
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