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ᐅ Beschränkte Wasserrecht. Erlaubnis (Tarif-Nr.8.IV.0/1.2 bzw. 1.4)


Erstellt am: 23.12.20 22:46

S
Schreiber_61
23.12.20 22:46
Hallo zusammen,
vor 2 Jahren habe ich ein Grundstück von meiner Stadt gekauft. Zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 3 Grundstücke nach dem Einheimischenmodell vergeben. Es gab keinen speziellen Bauplan der Stadt, sondern gemäß § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Vor einem halben Jahr habe ich den Bauantrag eingereicht und heute die Baugenehmigung erhalten. Meine Frage an Sie, es gibt eine Position in der Kostenrechnung, die besagt: "Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis (Tarif Nr. 8.IV.0 / 1.2 oder 1.4). Auf meinem Grundstück in etwa 30 Metern Entfernung gibt es einen Fluss, und ich habe auch Grundwasserproblem, wurde ich später von der Stadt darüber informiert, dass das Grundwasser nach 1 Meter tief ist. Persönlich war ich nicht wirklich interessiert, weil ich ohne Keller bauen möchte, nur in der Baugenehmigung gibt es einen Hinweis vom Wasserwirtschaftsamt, bei Hochwasserereignissen "Dem Bauherrn steht kein Schadenersatz zu, wenn an seinem Grundstück oder Bauwerk Schäden infolge von Hochwasserereignissen entstehen" Was soll ich darüber verstehen?
Danke im Voraus.
K
knalltüte
23.12.20 23:23
das wird wohl bedeuten das dein zukünftige Haus im "Überschwemmungsgebiet" liegt, voraussichtlich aber nur bei Jahrhunderthochwasser. Üblicherweise kann man aber mit denen (Wasserwirtschaftsamt) sprechen, die erklären das wohl.
I.d.R. wird das bauen in richtigen Überschwemmungsgebieten verboten um den Abfluss des Wassers nicht zu behindern. Aber wie oben erwähnt würde ich mich zwecks Erklärung an die o.g. Behörde wenden
S
Schreiber_61
30.12.20 21:59
Vielen Dank für die Antwort.
grundstückbaugenehmigungwasserwirtschaftsamt