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ᐅ Abtretungserklärung/Zahlungsplan BAUMEISTER-HAUS (GÜ)


Erstellt am: 27.11.20 22:30

A
Apolyxo
27.11.20 22:30
Hallo Zusammen,

wir stehen gerade 2-3 Wochen vor der Unterschrift bei einem Baumeister-Haus Partner (Generalübernehmer).

Das Unternehmen ist gut aufgestellt und man hört auch nirgends schlechtes. Ein lokales, sehr lange bestehendes Bauunternehmen unter Baumeister-Haus Flagge. Auch mit viel Suchen habe ich keine Horror-Geschichten o.ä. gehört.

Jedoch gibt es im Bauvertrag (scheinbar für alle Baumeister-Partner gleiche Formulierung) einige Passagen, bei denen ich mich frage, ob man da verhandeln sollte. Insbesondere bei der Abtretungserklärung können sonst bei einigen Bank Mehrkosten entstehen, wenn ich da richtig recherchiert habe? Teilweise sollen Banken sich bei sowas auch querstellen und keinen Kreditvertrag machen?

Wir würden gerne dort bauen. Da es sich hier sicher um einen Mustervertrag aller Baumeister-Partner handelt sind hier Anpassungen hoffentlich möglich. Nur welche?

Vielleicht hat hier auch jemand mit einem Baumeister-Haus Partner gebaut und kann etwas dazu erzählen?

Da ist z.B. die Abtretungserklärung:
Der Bauherr tritt hiermit seine Auszahlungsansprüche gegen die den Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitute bis zur Höhe des Kaufpreis unwiderruflich an das BAUMEISTER-HAUS Partnerunternehmen ab. Das Baumeister-Haus Partnerunternehmen ist berechtigt, diese Abtretung jederzeit dem jeweiligen Kreditinstitut anzuzeigen und Direktzahlung an sich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.

Sowie ein Passus zu einer Finanzierungsbestätigung:
Mitwirkungspflicht: Übergabe der Finanzierungsbestätigung der Bank oder eines anderen Finanzierungsinstitutes des Bauherrn an das BAUMEISTER-HAUS Partnerunternehmen über den vereinbarten Festpreis. In dieser Bestätigung muss die Bank erklären, dass die Finanzierung ausschließlich für dieses Bauvorhaben zur Verfügung steht. Ferner muss gewährleistet sein, dass zu den Fälligkeitsterminen die Zahlungen ausschließlich auf ein von dem Baumeister-Haus Partnerunternehmen zu benennendes Konto erfolgen.

Zahlungsplan ist wie folgt: (5 % Einbehalt Bauherr von 1. Rate bis Abnahme)
  • 8 % nach Übergabe Baugesuchsunterlagen
  • 10 % nach Fundament/Sohlplatte
  • 15 % nach Rohdecke
  • 20 % nach Dacheindeckung
  • 17 % nach Sanitär- und Elektro Rohinstallation
  • 15 % nach Fenstereinbau und Innenputz ohne Beiputzarbeiten
  • 5 % nach Verlegen von Estrich und Wandfliesen
  • 10 % bei Abnahme
1
11ant
28.11.20 12:01
Das ist aus der Perspektive des Unternehmens okay, mit einem unfallreparierenden Autolackierer macht man das ja ebenso. Lasse Dich aber anwaltlich dazu beraten: ich sehe hier das Risiko, daß das Unternehmen mit einer Rechnung eine Zahlungstranche nach Baufortschritts-Meilenstein X auslöst, auch wenn die Qualität der Ausführung Deinerseits noch strittig abnahmefähig ist. Ohne konternde Fertigstellungsbürgschaft sehe ich Dich also ggf. im Regen stehen. Im (nicht nur für Laien schwer sicher voraussagbaren) Fall der Insolvenz würde ein Verwalter eine solche Abtretung erst einmal verwerten, Deine Forderung bzgl. der Gegenleistung aber praktisch auf die Deine Befriedigungsquote (die als nachrangiger Gläubiger meist eher symbolisch ist) abwerten. Fazit: steht dem eine Fertigstellungsbürgschaft gegenüber, sehe ich kein Problem - andernfalls aber Rat eines einschlägig erfahrenen Juristen nötig.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
A
Apolyxo
29.11.20 20:28
Insolvenz ist bei Baumeister-Haus vermutlich unwahrscheinlich. Baumeister-Haus ist bereits mehrfach mit dem CretoZert von Siegel von Creditreform ausgezeichnet worden und besteht schon sehr lange.

Für Banken wird eine solche Abtretung auch keine Probleme machen? Bzw. den Kredit verteuern?
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