Abriss und Neuerrichtung Außenwand aufgrund Mängel

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Nightfil

Hallo Zusammen,
an der Außenwand unseres Erdgeschosses sind folgende Mängel vorhanden:
- Unterschreitung Überbindemaß 50%
- Verarbeitung nicht gemäß bauaufsichtliche Zulassung (Lagerfugen wurden nicht vollflächig vermörtelt)
Für die Problematik der Überbindemaße gibt es Gewebeputz um die Rissrisiken zu minimieren.
Aber wie kann man nachträglich Lagerfugen vollflächig vemörteln?
Verbauter Stein ist: Bellenberg MZ70

Nun zur eigentlichen Frage an einen Experten: Kann man eine Außenwandmauer ersetzen obwohl bereits die Decke darüber betoniert wurde?
Wie geht man dabei am besten vor?
 
11ant

11ant

- Unterschreitung Überbindemaß 50%
Soll das heißen, das Überbindemaß ist in mehr als der Hälfte aller Stellen nicht eingehalten ???
Für die Problematik der Überbindemaße gibt es Gewebeputz um die Rissrisiken zu minimieren.
Laut wessen Werbung ? - nie im Leben, kleiner Peter :)
Kann man eine Außenwandmauer ersetzen obwohl bereits die Decke darüber betoniert wurde?
Ich würde in diesem Fall ganz eindeutig "kann" durch "muß" ersetzen:
- Verarbeitung nicht gemäß bauaufsichtliche Zulassung (Lagerfugen wurden nicht vollflächig vermörtelt)
Sämtliche Tutorial-Videos zu diesem Thema sind - selbst in polnischer Sprache, die ich nicht beherrsche - so deppensicher vorgeturnt, daß selbst ich als absoluter Innendienst-Theoretiker solchen Maximalmurks nicht zustandebrächte. Das läßt ja an der Fachkunde sämtlicher Verantwortlicher zweifeln !
Wie geht man dabei am besten vor?
Hoffentlich eine Fertigstellungsbürgschaft in der Tasche haben. Ich sehe einen Rückbau unumgänglich - da könnte der Bauunternehmer versucht sein, einen Fluchtversuch in die Insolvenz zu unternehmen. Deine heutige Nachtlektüre heißt https://www.hausbau-forum.de/threads/bauunternehmen-stellt-arbeiten-trotz-ueberzahlung-ein.31945/ ;-)
 
11ant

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Webertec Distanec zB? Oder geht das bei diesem Stein nicht?
Ich hoffe, der Moderator löscht nur den Link und nicht Dich. Die Putzarmierung beseitigt die statische Bedenklichkeit nicht, sondern nur das Durchschlagen des Fehlers sichtbar als Putzriß. Das ist aber eine kosmetische Maßnahme für punktuelle Verletzungen des Überbindemaßes - im Falle Deines Hauses - oder besser gesagt, derben Scherzes an Stelle Deines Hauses - kann das aber nicht genügend sein. Fachgerecht ist hier m.E. ausschließlich der Rückbau.
 
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Nightfil

Die Putzarmierung beseitigt die statische Bedenklichkeit nicht, sondern nur das Durchschlagen des Fehlers sichtbar als Putzriß. Das ist aber eine kosmetische Maßnahme für punktuelle Verletzungen des Überbindemaßes - im Falle Deines Hauses - oder besser gesagt, derben Scherzes an Stelle Deines Hauses - kann das aber nicht genügend sein. Fachgerecht ist hier m.E. ausschließlich der Rückbau.
Die Statik wurde vom Ziegelwerk geprüft. Das ist wohl kein Problem. Es sind noch genug Reserven übrig.
Ist nur die Frage ob ein Gewebe auch großflächige Unterschreitungen des Überbindemaßes überdeckt.....
Bin auch schon im Gespräch mit einem Anwalt.... Laut ihm ist schon allein ein Verstoß gegen die Zulassung grund genug für eine Kündigung. Haben ein Vertrag nach VOB...Das ist jetzt wirklich eine große Belastung.
 
11ant

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Die Statik wurde vom Ziegelwerk geprüft. Das ist wohl kein Problem. Es sind noch genug Reserven übrig.
Deine Beschreibung liest sich aber gänzlich anders. Ich kann mir auch kein Ziegelwerk vorstellen, das einen Statiker bescheinigen läßt, daß seine Produkte hier trotz nicht fachgerechter Verarbeitung bedenkenlos dieselben Anforderungen erfüllen wie bei der Testmauer für das Zertifizierungsinstitut. Am besten machst Du mal Fotos von dem ganzen Quatsch, der da "gebaut" wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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