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ᐅ Von der Mehrwertsteuersenkung 2020 profitieren


Erstellt am: 21.11.20 13:48

U
uti-pepe
21.11.20 13:48
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe im 11.2019 ein Haus erworben, die Übergabe findet in 12.2020 statt.
Kann ich hierzu noch in den Genuss der aktuellen Mehrwertsteuersenkung kommen?

Mein Kaufvertrag hat folgende Klausel:

„Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt 209.000 Euro. Der Kaufpreis wurde aufgrund des Umsatzsteuersatzes von 19 % berechnet.
Sollte dieser Steuersatz geändert werden, ändern sich nach dem Zeitpunkt der Änderung fälligen Kaufpreisanteile insoweit, als der Verkäufer mehr oder minder belastet wird, dies gilt jedoch nicht für die erste Teilzahlung und nicht für Beträge, die innerhalb von 4 Monaten ab heute fällig werden.“


Vielen Dank für die Rückantworten.
B
bauenmk2020
21.11.20 14:00
alle Teilzahlungen vor 07.2020 müssten mit 19% berechnet worden sein.
Bis 31.12.2020 muss 16% ausgewiesen sein/werden.

Entscheidend ist dann die Schlussrate die ggf. angepasst wird (nach unten wenn Teilzahlungen mit 19% berechnet wurden).

Bei uns hat der Küchenbauer jedoch einfach den Netto-Preis angehoben, so dass die Rechnung mit 16% MwSt. ausgewiesen war und der Brutto-Preis gleich geblieben ist wie vor der MwSt Senkung. Auf Nachfrage hat das Studio auch gesagt "Nein sie geben den Preis nicht weiter. Wir erhöhen den Netto Preis so, dass der vereinbarte Brutto Verkaufspreis wieder erzielt wird".

Unser GU hat jedoch die MwSt. Senkung an uns weitergegeben!

Einfach mal nachfragen!
O
Olli-Ka
21.11.20 14:19
Moin,
melde mich hier auchmal.
Ich hatte schon 2 verschiedene Angebote vom selben GU für einen Neubau erhalten.
Einmal mit 19 %, einmal mit 16%.
Leider sieht´s wohl so aus das die MwSt. 2021 wieder auf 19% angehoben wird 🙁.
Entscheidend ist wohl das Rechnungsdatum oder?
Eigentlich schade, da hätte man ja glatt rund 10k sparen können.
Gibt´s noch irgendwelche Möglichkeiten die Ersparnis mitzunehmen?
Gruß Olli
B
bauenmk2020
21.11.20 14:58
es gibt hier im Forum ein recht langen Thread darüber.
Die MwSt. wird 2021 sicher angehoben - der Staat braucht bald jeden Cent. Wobei: nix genaues weiß man nicht 😉

Die "Ersparnis" bekommt man ja quasi auch nicht Cash zurück. Wer ohnehin das Haus komplett finanziert hat, der kann die Ersparnis dann zu einem anderen Kostenblock "verschieben". D.h. du kannst versuchen die 10k einfach nicht zu verplanen / aus deiner Planung was raus streichen.
U
uti-pepe
21.11.20 15:46
Hallo, vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Das Geld wollte ich auch nicht für etwas anderes ausgeben, sondern würde dies aus Sonderzahlung tilgen etc.

Lt. meinen Bauherren-Schutzbund:
"Für private Bauherren bedeutet dies: Wird ihr Bauvorhaben in der Zeit zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 fertiggestellt, so gilt für den gesamten Auftrag ein Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Wird das Bauvorhaben erst im Jahr 2021 fertiggestellt und abgenommen, beträgt der Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Auf den Tag der Rechnungsstellung kommt es hierbei nicht an. Für Abschlagsrechnungen gilt der entsprechende Mehrwertsteuersatz des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wird."
C
chamäleon
21.11.20 18:13
Ich empfehle mal einen Blick in §29 UStG zu werfen. Es gibt u.U. einen zivilrechtlichen Anspruch auf den niedrigeren Bruttobetrag.
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