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ᐅ Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug


Erstellt am: 20.10.20 16:08

D
DaSch17
20.10.20 16:08
Hallo zusammen,

über die Suchfunktion habe ich nichts passendes gefunden. Ich habe eine Frage zu einer Handwerkerrechnung.

Mein Bruder hatte in einem außenliegenden Wasserrohr einen Rohrbruch. Der Tiefbauer hat daraufhin das Wasserrohr mit einer Kamera untersucht.
Dabei ist die Kamera (fragt mich bitte nicht wie das geht) wohl im Rohr abhanden gekommen.

Nun hat der Tiefbauer meinen Bruder 180,00 EUR zzgl. MwSt. für den Ersatz der im Rohr verloren gegangenen Kamera in Rechnung gestellt.

Muss er das jetzt wirklich bezahlen? Aus meiner Sicht ist das doch das Risiko des Handwerkers, oder nicht?

Gibt es hierzu vielleicht sogar evtl. eine Rechtsprechung?
P
pagoni2020
20.10.20 17:41
Da hat ja Dein Bruder eher einen "Schaden", wenn da eine Kamera im Rohr herum liegt.
Wenn dieser Haftung so wäre dann müsste ich ja theoretisch auch die Boeing bezahlen, wenn sie beim Flug kaputtgeht bzw. das medizinische MRT-Gerät etc.
Das würde mich doch sehr wundern, wenn diese Forderung berechtigt wäre; mir kommt das doch sehr befremdlich vor aber vlt. hat ja Jmd. etwas Ähnliches erlebt und weiß mehr.
K
KingJulien
20.10.20 17:59
Das ist ja dreist, würde ich auf keinen Fall zahlen.

Um die Vergleiche weiter zu führen:
Wenn ihm in der Baugrube der Bagger verreckt, zahlt auch der Kunde den neuen Bagger?
K
K1300S
20.10.20 18:11
WItzig, auf was für Ideen die Leute kommen.
M
Mycraft
20.10.20 18:11
Dafür gibt es Versicherungen. Wenn der Tiefbauer keine hat heißt es hier für ihn: Pech gehabt.
G
guckuck2
20.10.20 19:07
180€ gehen wohl kaum über ne Versicherung. Schwund.

Netter Versuch. Rechnung gekürzt überweisen, kurze Mail hinterher oder im Verwendungszweck erläutern „Rechnung 205031 abzgl Pos 5“
wasserrohrtiefbauerrechnung