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ᐅ Kaufvertrag Formulierung korrekt?


Erstellt am: 16.09.20 13:20

W
warenjka
16.09.20 13:20
Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen. Heute haben wir den Kaufvertragsentwurf erhalten und ich würde gern etwas wissen bzgl. der folgenden Formulierung:

„Die dem Verkäufer bislang zugegangenen Bescheide für Anlieger- und Erschließungsbeiträge sowie Kostenerstattungsansprüche aufgrund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften für Straße, Wasser, Abwasser und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind bezahlt. Forderungen aus ab heute zugestellten Bescheiden hat der Käufer zu tragen, auch wenn sie Maßnahmen aus früherer Zeit betreffen. Der Notar hat zu Erkundigungen bei den Erschließungsträgern geraten.“

Ist das denn eine gängige Formulierung in einem Hauskaufvertrag und wo genau erhalte ich die ganzen Auskünfte? Wer sind die „Erschließungsträger“ und geben die mir einfach Auskunft? Und wo erhalte ich Informationen zu den genannten Kostenerstattungsansprüchen?
Könnte da mir dabei jemand helfen?
K
K1300S
16.09.20 13:32
Es ist absolut gängig, dass Du ab sofort für alle Pflichten zuständig bist, auch wenn sie in der Vergangenheit begründet worden sind. (bspw. Grundbesitzabgaben von vor fünf Jahren) Im Normalfall sollte die Gemeinde Auskunft geben können, ob noch etwas offen ist.

Ich würde aber sicherheitshalber einfach mal den Verkäufer fragen, ob bzw. wann er denn den letzten Bescheid über Grundbesitzabgaben erhalten hat, und ob da noch irgendwas zu erwarten ist. Manchmal werden Erschließungsmaßnahmen Jahrzehnte später erst "in Rechnung gestellt".
N
nordanney
16.09.20 13:45
Ist in dieser Form unüblich. Ich kenne eher die Formulierung wie z.B.

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und Lasten nach dem Kommunalabgabengesetz trägt für die heute im Erschließungsgebiet ganz oder teilweise tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen, mindestens jedoch in Höhe etwas erbrachter Vorleistungen, der Verkäufer, und zwar UNABHÄNIG VOM ZEITPUNKT UND DER ERSTEHUNG DER BEITRAGSPFLICHT UND DER ZUSTELLUNG DES BEITRAGSBESCHEIDS; alle übrigen Beiträge und Lasten trägt der Käufer.
...

Ich würde die von Dir genannte Formulierung im Kaufvertrag so nicht unterschreiben. Das ist zu undifferenziert. Außer, Du bekommst von der Gemeinde eine entsprechende Auskunft, dass alles im grünen Bereich ist und keine alten Erschließungen mehr abzurechnen sind.
K
K1300S
16.09.20 13:59
Es ist doch vermutlich wie immer: Friss oder stirb. Das heißt nicht, dass mir die Formulierung gefällt, aber ich kenne mittlerweile eine Reihe von "Standardkaufverträgen", die das genau so beinhalten. Solange man vorher weiß, dass nichts offen ist, ist das ja auch okay. Man muss sich halt schlaumachen.
O
Octrineddy
16.09.20 15:35
Als Sachbearbeiter für genau solche Beiträge nach Baugesetzbuch oder KAG kann ich dir sagen, dass die in deinem Vortrag vorhandene Formulierung die üblichere ist. Die von @nordanney vorgeschlagene Textpasssage ist zwar Käuferfreundlicher, aber wohl etwas lebensfremd. Beiträge nach KAG auf den Verkäufer zu schieben, unabhängig vom entstehen der Beitragspflicht würde ja bedeuten, dass für Ausbaumaßnahmen, die erst in 10 Jahren nach dem Verkauf stattfinden, trotzdem der Verkäufer die Kosten zu tragen hat. Das würde kein Verkäufer unterschreiben

Eine Beitragsauskunft bei der entsprechenden Gemeinde ist schnell gemacht und kostet nicht die Welt, muss aber üblicherweise der Verkäufer beantragen, weil wegen Datenschutz.
G
Grundaus
17.09.20 08:40
Wie alt ist denn das Haus? Als Erschließungsbeträge die ev später abgerechnet werden, kommen ja nur Wasser und Straße in Frage. Strom, Gas und Telefon und Kabel werden eigentlich immer schnell abgerechnet. Da sollte der Verkäufer Auskunft geben ob er da bereits gezahlt hat. Straße ist Bundesland abhängig ob man da für zukünftige Sanierungen noch zahlen muss
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