ᐅ Schenkung der Großeltern, Pflichtteile
Erstellt am: 08.09.20 14:16
Man kann ja nicht nur vererben (bzw. vor dem Verbleichen "verschenken"). Stiften ist völlig zu unrecht mangelhaft populär, und außer den Grundbesitz selbst direkt weiterzugeben, könnte man dies auch in Form von Anteilen an der "Oma und Opa Grundbesitz Holding" tun.
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M
Musketier08.09.20 18:1411ant schrieb:
Man kann ja nicht nur vererben (bzw. vor dem Verbleichen "verschenken"). Stiften ist völlig zu unrecht mangelhaft populär, und außer den Grundbesitz selbst direkt weiterzugeben, könnte man dies auch in Form von Anteilen an der "Oma und Opa Grundbesitz Holding" tun.Für ein Immobilien-Imperium sicherlich eine mögliche Form, fürs eigengenutzte Haus vermutlich eher ungeeignet.
Ich habe zumindest steuerlich keinen Vorteil sondern nur Nachteile gefunden
Es gibt ja nicht nur Steuern. Die Großeltern werden jetzt noch vom TE gepflegt. Wenn sie in ein Heim wechseln müssen, wird relevant, was sie innerhalb der zehn Jahre davor verschenkt haben - was sie gestiftet haben, m.W. nicht.
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N
nordanney08.09.20 19:16Stiftung ist zu komplex und teuer. Ist genauso ein Unsinn wie ein Share Deal für ein kleines Einfamilienhaus.