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ᐅ Tilgungswechsel nötig? Oder besser Konditionen?


Erstellt am: 04.09.20 22:24

Z
Zuum736
04.09.20 22:24
Hi, wir wollen eigentlich eine Bank bei der Tilgungswechsel egal ob mit oder ohne Gebühren möglich sind. Nur für den Notfall falls mal ein paar Monate weniger Geld da wäre.
Nun sagte mir ein Vermittler, das wäre unnötig da die Banken im Notfall immer mit sich reden lassen und man sich so die besten Konditionen verbaut. Wie steht ihr dazu?
K
kati1337
05.09.20 07:07
Ich würde mich nicht auf die Kulanz der Banken verlassen sondern das vertraglich festhalten lassen.
J
Joedreck
05.09.20 08:09
Man kann sich doch beides anbieten lassen. Und wie mein Vorredner schreibt, nur auf die Schriftlage verlassen
M
Maschi33
05.09.20 08:28
Meine persönliche Meinung:

So kalkulieren, dass selbst im Worst Case 3% Mindesttilgung aufrecht erhalten werden kann. Dementsprechend das Budget anpassen.

Worst Case Szenarien:
  • (Kurzzeitige) Arbeitslosigkeit Hauptverdiener
  • Tod/Berufsunfähigkeit Hauptverdiener
  • Ausfall Nebenverdiener durch verlängerte Elternzeit ohne zweites Einkommen/Elterngeld
  • Rate grundsätzlich mit nur einem Gehalt tragbar (max. 40% des Einkommens)
Berücksichtigt man das in der Planung, benötigt man auch nicht zwangsläufig eine Tilgungssatzanpassung. Was darüber hinaus getilgt werden kann, läuft dann einfach über Sondertilgungen.

Dann klappt es sicher auch mit den besten Konditionen. Die Bank lässt sich natürlich völlig zurecht jede zusätzliche Sicherheit vergüten.
B
BackSteinGotik
05.09.20 09:30
Das sind doch völlig unterschiedliche Szenarien. Den Tod sollte man während der Tilgung vollständig, die BU ggfls. teilweise per Versicherung absichern.
Für Punkt 1 ist die Arbeitslosenversicherung gedacht. Das Minus sollte natürlich in den tragbaren Raten berücksichtigt haben - sprich: Kurzarbeit o. ALG I lassen die Finanzierung nicht gleich platzen.

Die letzten beiden Punkte sind aber m.E. eher Wunschdenken und heute einfach nicht mehr realistisch - schon gar nicht mit den genannten 3% Mindesttilgung. Wir haben hier in den Diskussionen ja meist 1300€ - 1600€ Raten. Das dafür notwendige Einzeleinkommen bei 40% Anteil liegt bei 4000€ netto bei einem Verdiener bei 6000€ Brutto in SK III. In SK V also 3400€. Das ist sicher nicht durchschnittlich und für viele Hausbauer auch zu hoch. Wir haben hier ja oft Haushaltseinkommen von 4000€ - 5000€ insgesamt.
E
Elokine
05.09.20 12:23
BackSteinGotik schrieb:

Das sind doch völlig unterschiedliche Szenarien. Den Tod sollte man während der Tilgung vollständig, die BU ggfls. teilweise per Versicherung absichern.
Für Punkt 1 ist die Arbeitslosenversicherung gedacht. Das Minus sollte natürlich in den tragbaren Raten berücksichtigt haben - sprich: Kurzarbeit o. ALG I lassen die Finanzierung nicht gleich platzen.

Sehe ich genauso. Klar sollte man überlegen, ob man während ELZ oder kurzer Arbeitslosigkeit die Rate bedienen kann.

Bei allen langfristigen Änderungen der Lebensumstände, die mit finanziellen Einbußen einher gehen, muss ich das Haus eben wieder verkaufen und was günstigeres suchen.

Bei einigen Banken sind doch 1-2 Tilgungssatzwechsel sogar kostenlos dabei.
mindesttilgungrate