ᐅ Kosten für Entwässerung gerechtfertigt? Berechnung Geschossfläche
Erstellt am: 13.08.20 10:43
Altai schrieb:
Ich hatte selbst den Fall, da ging es auch um den Beitrag, der für den Anschluss des Hauses an die Kläranlage fällig wird.
Das richtete sich nach der Anzahl der Vollgeschosse. Mir wurden zwei Vollgeschosse angerechnet. Ich habe dann eine Zeichnung hingeschickt, aus der hervor ging, dass das OG kein Vollgeschoss lt. Landesbauordnung ist.
Die Antwort war, dass das nicht interessieren würde, man könne einfach pauschal alle Fläche, die eine Höhe über 1,40m hat, anrechnen.
Nun ging es bei mir zum Glück nur um einen niedrigen dreistelligen Betrag, von dem ich 1/3 hätte sparen können, wenn ich mein OG hätte "wegdiskutieren" können. Ich habe deshalb nicht weiter interveniert.
Aber spannend, wie dann plötzlich eine "passende" Definition herausgekramt wird...Genau darum ging es mir.T
Tolentino14.08.20 10:19Snowy36 schrieb:
Aber abgesehen davon verstehe ich auch nicht warum man mit Keller mehr Abwasser haben sollte als ohne ...Du hast auf deiner Grundstücksfläche weniger Erdreich, das für Niederschlagswasser als "Pufferspeicher" dienen kann und trägst damit erwartungsgemäß zu mehr Abwasser (durch ablaufendes Niederschlagswasser) in das Abflusssystem ein. Wäre jetzt mein Versuch das aus Perspektive der Gemeinde zu erklären...
Altai schrieb:
Aber spannend, wie dann plötzlich eine "passende" Definition herausgekramt wird...Stimmt doch gar nicht, Es zählt die Gebührenordnung und die hat der TE doch zitiert und die Definition markiert.
Aber es ist mäßig. Der Bescheid scheint korrekt und die Summe wird zu zahlen sein. Man kann nur an den Thread bzgl. Baunebenkosten erinnern. Dieser Posten wurde offenbar schlicht vergessen.