ᐅ Eintragung Miteigentum vom Grundstück
Erstellt am: 23.06.20 19:43
D
dynaudio7923.06.20 19:43Hallo Gemeinde.
Ich möchte meine Lebensgefährtin mit in das Grundbuch eintragen bevor wir anfangen zu bauen.
Ich stehe zu 100% drin und möchte 50/50 machen.
Welche Kosten kommen denn da auf mich zu?
Zählt für die Berechnung der damalige Kaufpreis des Grundstücks oder der aktuelle Verkehrswert?
Muss meine Lebensgefährtin dann Grunderwerbsteuer zahlen?
Viele Güße
Steffen
Ich möchte meine Lebensgefährtin mit in das Grundbuch eintragen bevor wir anfangen zu bauen.
Ich stehe zu 100% drin und möchte 50/50 machen.
Welche Kosten kommen denn da auf mich zu?
Zählt für die Berechnung der damalige Kaufpreis des Grundstücks oder der aktuelle Verkehrswert?
Muss meine Lebensgefährtin dann Grunderwerbsteuer zahlen?
Viele Güße
Steffen
N
nordanney23.06.20 19:51dynaudio79 schrieb:
Zählt für die Berechnung der damalige Kaufpreis des Grundstücks oder der aktuelle Verkehrswert?Wahrscheinlich wird der Verkehrswert zugrunde gelegt.dynaudio79 schrieb:
Muss meine Lebensgefährtin dann Grunderwerbsteuer zahlen?Jein. Wenn Du verkaufst, dann ja. Wenn Du verschenkst, dann Schenkungssteuer (Freibetrag T€ 20, darüber hinaus Schenkungssteuerklasse III ?)dynaudio79 schrieb:
Welche Kosten kommen denn da auf mich zu?Notar und Grundbuchkosten. Kannst Du online berechnen.W
Wormser198923.06.20 19:52Wenn du schreibst "Lebensgefährtin", gehe ich davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid. Je nach Wert des Grundstückes (bzw. des halben Anteils daran) würde nach meinem Dafürhalten ggf. auch Schenkungssteuer anfallen. Hierzu wird das Finanzamt den aktuellen Wert des Grundstücks und damit den aktuellen Wert der Schenkung zur Bemessung heranziehen. Auch Grunderwerbsteuer sollte/dürfte anfallen. Inwiefern diese in Abhängigkeit zur Schenkungssteuer und/oder darüber hinaus (oder eben nicht) anfällt, kann ich nicht beurteilen (da kein Steuerberater).
Weitere Kosten die anfallen: Notar, für die Übertragung der Hälfte (bemisst sich auch wieder nach dem Wert der Urkunde/des Grundstücks) und kosten beim Grundbuchamt für die Eintragung der Änderung des Eigentums.
Am besten einen Notar dahingehend konsultieren.
Weitere Kosten die anfallen: Notar, für die Übertragung der Hälfte (bemisst sich auch wieder nach dem Wert der Urkunde/des Grundstücks) und kosten beim Grundbuchamt für die Eintragung der Änderung des Eigentums.
Am besten einen Notar dahingehend konsultieren.
D
dynaudio7923.06.20 19:56Danke für die Antworten.
Wir sind nicht verheiratet.
Der Preis des Grundstücks hat sich mittlerweile verdreifacht und liegt nun bei 180€/qm. Größe ist 1400qm.
Somit scheint der Knackpunkt die Schenkungssteuer zu sein.
Vielleicht sollten wir uns doch lieber einen Trauschein holen.
Wir sind nicht verheiratet.
Der Preis des Grundstücks hat sich mittlerweile verdreifacht und liegt nun bei 180€/qm. Größe ist 1400qm.
Somit scheint der Knackpunkt die Schenkungssteuer zu sein.
Vielleicht sollten wir uns doch lieber einen Trauschein holen.
W
Wormser198923.06.20 19:59Wie gesagt, das ist nur eine Vermutung. Ich bin weder Jurist (und) Notar, noch Steuerberater
Mein (VORSICHT) Bauchgefühl sagt mir: Entweder Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer.
Ja nachdem ob es eben rechtlich eine Schenkung oder ein Kauf (gegen Kaufpreiszahlung) ist.
Grundlage für die Gebühren und Steuern wird wohl in jedem Fall der aktuelle Wert sein und nicht der damalige Kaufpreis.
Mein (VORSICHT) Bauchgefühl sagt mir: Entweder Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer.
Ja nachdem ob es eben rechtlich eine Schenkung oder ein Kauf (gegen Kaufpreiszahlung) ist.
Grundlage für die Gebühren und Steuern wird wohl in jedem Fall der aktuelle Wert sein und nicht der damalige Kaufpreis.
N
nordanney23.06.20 20:17Bei der Übertragung unter Eheleuten fällt keine Steuer an. Dann müsstet ihr nur den Notar und das Grundbuch bezahlen.
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