Bauen mit Town & Country in Zirndorf

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Tolentino

Tolentino

Man kann schon eine "Nichtempfehlung" aussprechen, wenn man diese darauf stützt, dass man bei diesem Vertragspartner eben nicht weiß, was man kriegt und zu viel davon abhängt, in welcher Region man baut und welchen Franchisenehmer man denn nun kriegt. Offensichtlich konzentriert sich dieser Franchisegeber vor allem auf Marketing und Akquise, aber nicht im ausreichenden Maße um die Qualitätssicherung. Wäre nämlich dies so, könnte man auch überregional eine akzeptable Untergrenze der Ausführung erwarten.
 
11ant

11ant

Man kann schon eine "Nichtempfehlung" aussprechen, wenn man diese darauf stützt, dass man bei diesem Vertragspartner eben nicht weiß, was man kriegt und zu viel davon abhängt, in welcher Region man baut und welchen Franchisenehmer man denn nun kriegt.
Der Vertragspartner der Bauherren ist in der Regel bei vielen Big Names eben der Franchisenehmer selbst, und nicht der Rechteinhaber des Markenlogos. Mündiger Verbraucher zu sein, "verpflichtet" auch, genauer hinzuschauen und zwischen dem Markenlogo und der Telefonnummer des Vertriebsbüros auch den Zusatz "selbständiger Vertriebspartner Hänschen Klein" zu lesen.
Im übrigen finde ich es besser, die "Nichtempfehlung" so mancher Big Names positiv zu formulieren: "pro" inhabergeführtem regionalem Bauunternehmen, das mit seinem eigenen Namen "haftet".
 
Tolentino

Tolentino

Deswegen schrieb ich ja auch Nichtempfehlung und nicht Verunglimpfung.
Das mit den Verträgen bezweifle ich mal, zumindest in letzter Konsequenz scheint das ja nicht so zu sein. Ich erinnere mich da gerade an einen Thread zu dem Thema...
Ansonsten völlige Zustimmung zu deinem Plädoyer pro regionalem Unternehmer!
 
11ant

11ant

Das mit den Verträgen bezweifle ich mal, zumindest in letzter Konsequenz scheint das ja nicht so zu sein. Ich erinnere mich da gerade an einen Thread zu dem Thema...
Welchen Thread meinst Du denn dabei ?
Ich denke ebenfalls, daß bei einem Vertrag mit dem Big Name Franchisenehmer Hänschen Klein, wenn der da als Vertragspartner "Big Name selbständiger Partner Hänschen Klein - nachfolgend Big Name genannt -" drinsteht und "Big Name" das weiß (z.B. weil die Verwendung der Big Name Standard-Bauverträge Teil des Franchise-Paketes ist), der Kunde durchaus argumentieren kann, gesamtschuldnerisch auch "Big Name" in der Haftung für die Gegenleistungen für sein gutes Geld zu sehen. Aber das ist Privatmeinung, keine Rechtsberatung.
 
Tolentino

Tolentino

Puh, ich bin nicht so gut im Suchen alter Threads wie du. Aber es ging irgendwie um ne Kiste mit Widerruf zu richten an Big Name und der Hoffnung des TEs dass damit die Widerrufsfrist nicht begonnen habe.
 
11ant

11ant

Puh, ich bin nicht so gut im Suchen alter Threads wie du.
Äh, jein, in diesem Fall warst Du schlicht faul. Allein der Suchbegriff "Widerruf" in der Forensuche brachte schon auf der ersten Seite den Treffer:
Aber es ging irgendwie um ne Kiste mit Widerruf zu richten an Big Name und der Hoffnung des TEs dass damit die Widerrufsfrist nicht begonnen habe.
Und das war so:
Bei uns steht nämlich, dass wir unseren Widerruf an die Town & Country Haus Lizenzgeber Gmbh richten sollen und das hat unser Anwalt bemängelt, da der Vertrag ja mit einem rechtlich selbständigen Lizenzpartner von Town & Country geschlossen wurde und nicht mit der Town & County Haus Lizenzgeber Gmbh.
Und das sehe ich ähnlich:
Sehe ich überhaupt nicht so:
Wenn ich einen Vertrag mit der Hausbau XY GmbH schließe, ist dieser mein Vertragsparter und an den muß ich auch den Widerruf richten. Wer der Lizenzgeber der Hausbau XY GmbH ist, ist mir völlig gleich, denn mit dem habe ich kein Vertagsverhältnis. Folglich bringt es auch überhaupt gar nichts, wenn ich bei dem Lizenzgeber den Vertrag, den ich mit der Hausbau XY habe, widerrufe. Und genau so hat dann der Belehrungshinweis, meinen Widerruf an den Lizenzgeber zu richten, einen Mangel.
Wenn also der selbständige Big Name Franchisepartner Hänschen Klein den Big Name Standard-Bauvertrag einschließlich der Adresse für die Widerrufszustellung "Big Name z. Hd. Rechtsabteilung" verwendet ohne darauf hinzuweisen, daß es ein Widerruf an "Hänschen Klein c/o Big Name Rechtsabteilung" ist, dann hat er nach meiner - wohlgemerkt: Privatmeinung, keine Rechtsberatung ! - Auffassung
1. die Rechtsabteilung von Big Name zum Empfangsberechtigten für an ihn gerichtete Widerrufe gemacht (und muß sich folglich zurechnen lassen, wenn dort Zustellungen solcher Fristsachen an ihn wirksam erfolgen) und
2. den Anschein erweckt, er sei mit Big Name rechtlich in einer Weise verbunden, daß er für Big Name vertretungsberechtigt sei und Big Name auch Vereinbarungen mit dem Bauherrn mit zu erfüllen habe.
Wenn 3. Big Name diesen Anschein duldet oder ihm gar Vorschub leistet, so scheint mir - ibs. der regelmäßigen Nichtkaufmannseigenschaft des Eigenheimbauherren - durchaus ein gesamtschuldnerischer Anspruch des Bauherrn gegen den Franchisepartner und den Franchisegeber verwirklicht. Aber das ist eine Dimension der einschlägig spezifischen Rechtskenntnis, in der ich dringend rate, einen entsprechenden Fachmann zu konsultieren statt es bei Meinungseinholung in einem Forum bewenden zu lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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