Vertrag unter Vorbehalt!! HILFE!!!

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Wir haben einen Hausvertrag bei einer Fertighausfirma abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde unter Vorbehalt (Grundstück) getätigt und besagt folgendes:

1. Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauherr ein Grundstück erwerben kann, dass mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bebaut werden kann.

2. Dem Bauherren steht das Recht zu, nach § 346 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis zum 01.03.2011 erwerben kann.

3. Der Bauherr muss nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt. Der Bauherr kann den Rücktritt nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen erklären, die mit dem Tag beginnt, an dem die in Satz 2 bestimmte Frist endet. Erklärt er den Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist, ist der Rücktritt ausgeschlossen und der Vorbehalt damit entfallen.

Hintergrund ist folgender..

Die Fertighausfirma wollte mit uns ein Haus bauen mit zwei Wohnungen, diese Wohnungen sollten jedoch nicht übereinander sondern nebeneinander gebaut werden. Im Prinzip eine Doppelhaushälfte, jedoch nach WEG getrennt und nicht real. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens wurde von der Firma O. und von uns in den letzten Monaten ein geeigneter Baupartner gesucht. Bis heute wurde leider niemand gefunden. Somit es es auch nicht möglich, ein Grundstück bis zum 01.03.2011 zu erwerben.

Nun möchten wir gerne den Vertrag vorzeitig auflösen da wir ein Angebot über ein real getrenntes Doppelhaus einer anderen Baufirma erhalten haben. Unser Ansprechpartner der Fertighausfirma O. hat uns per E-Mail mitgeteilt, dass die Firma O. zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung bereit ist und dass keine Kosten für uns entstehen. Wir haben letzte Woche nun unsere Vertragsauflösung schriftlich der Firma O. zukommen lassen und haben jetzt die Antwort erhalten, dass noch Prüfungen durchgeführt werden müssten und Rückfragen getätigt werden müssten. Wir würden in den nächsten drei Wochen Bescheid bekommen, ob der Vertrag aufgelöst werden würde oder nicht!

Nun meine Frage...
Was kann da noch auf uns zukommen?
Wie können wir nachweisen, dass wir kein Grundstück erwerben können?
Unser Ansprechpartner der Firma O. hat uns geschrieben, dass wir in dem Schreiben einfach erwähnen sollen, dass wir kein geeignetes Grundstück erwerben können und das haben wir auch so getan...

Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Jäger
 
B

Bauexperte

Hallo Yvonne,

Wir haben einen Hausvertrag bei einer Fertighausfirma abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde unter Vorbehalt (Grundstück) getätigt und besagt folgendes: 1. Der zwischen … 2. Dem Bauherren steht das Recht zu, nach § 346 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis zum 01.03.2011 erwerben kann. 3. Der Bauherr muss nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt…
Zunächst einmal: Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung Deiner Frage, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts im konkreten Fall nicht ersetzen kann. Der Bereich der konkreten Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten als Aufgabe zugewiesen, und ein solcher bin ich nicht! Also, aus § 346 Baugesetzbuch ergeben sich zwangsläufig auch §§ 280 bis 286 Baugesetzbuch …

Die Fertighausfirma wollte mit uns ein Haus bauen mit zwei Wohnungen, diese Wohnungen sollten jedoch nicht übereinander sondern nebeneinander gebaut werden. Im Prinzip eine Doppelhaushälfte, jedoch nach WEG getrennt und nicht real. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens wurde von der Firma O. und von uns in den letzten Monaten ein geeigneter Baupartner gesucht. Bis heute wurde leider niemand gefunden.
Das Rücktrittsrecht beruht auf der Annahme, dass Ihr ein Grundstück unter genau diesen Voraussetzungen suchen wolltet und im Zweifelsfall wird Euer Verkäufer genau diesen Umstand bezeugen.

Nun möchten wir gerne den Vertrag vorzeitig auflösen da wir ein Angebot über ein real getrenntes Doppelhaus einer anderen Baufirma erhalten haben. Unser Ansprechpartner der Fertighausfirma O. hat uns per E-Mail mitgeteilt, dass die Firma O. zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung bereit ist und dass keine Kosten für uns entstehen.
Hast Du ihm die konkrete Situation geschildert, also auch, dass Du ein Wettbewerbsangebot vorliegen hast?

Wir haben letzte Woche nun unsere Vertragsauflösung schriftlich der Firma O. zukommen lassen und haben jetzt die Antwort erhalten, dass noch Prüfungen durchgeführt werden müssten und Rückfragen getätigt werden müssten. Wir würden in den nächsten drei Wochen Bescheid bekommen, ob der Vertrag aufgelöst werden würde oder nicht!
Abgesehen davon, dass die meisten seriösen Anbieter keinen gesteigerten Wert auf einen Rechtsstreit mit ihren Kunden legen, wird es – sofern Dein Anbieter doch streiten will - vmtl. auf die Auslegung des vereinbarten Rücktrittsrechtes ankommen. Du bist einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen, welcher vmtl. auch bereits bestätigt ist, nehme ich an. Fakt ist ja, wenn ich nicht ganz falsch lese, dass Du innerhalb der Frist zum Rücktritt, weitere Verhandlungen mit einem Dritten aufgenommen hast. Du wirst Dir daher die Frage gefallen lassen müssen, weshalb Du Deinen ursprünglichen Partner nicht über Deinen Wunsch – getrennte Doppelhaushälfte – aufgeklärt hast und ihm somit die Möglichkeit verwehrt hast, Dir ein entsprechendes Grundstück anzubieten. Es ist wesentlich leichter, einen Partner für eine „normale“ DH zu finden, denn für eine nach Wohneinheiten Getrennte.

Unser Ansprechpartner der Firma O. hat uns geschrieben, dass wir in dem Schreiben einfach erwähnen sollen, dass wir kein geeignetes Grundstück erwerben können und das haben wir auch so getan...
Nochmal, hast Du ihn über das Wettbewerbsangebot unterrichtet?


Freundliche Grüße
 
H

Happybauen

Hallo,

hat O. Ihren Vorbehalt anerkannt und den Vertrag mit Ihnen aufgelöst?

Wir haben genau das gleiche Problem, Hausvertrag mit Grundstücksvorbehalt, haben den Vorbehalt erklärt, da das Grundstück nicht erworben werden konnte und bekamen die gleiche Antwort:


"Wir haben letzte Woche nun unsere Vertragsauflösung schriftlich der Firma O. zukommen lassen und haben jetzt die Antwort erhalten, dass noch Prüfungen durchgeführt werden müssten und Rückfragen getätigt werden müssten. Wir würden in den nächsten drei Wochen Bescheid bekommen, ob der Vertrag aufgelöst werden würde oder nicht!"

Nach 4 Wochen kam bei uns dann als Antwort: der Grundstücksvorbehalt sei von uns nicht wirksam geltend zu machen und es würden 15 % Kosten anfallen, wenn wir meinen Kündigen zu wollen.

Sind gerade am Überlegen, was nun?

Danke für eine Antwort.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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