ᐅ Bezugsfertigkeit
Erstellt am: 28.01.11 15:40
H
huettenfee28.01.11 15:40Hallo!
Wir haben lt. Notarvertrag den Tag der Bezugsfertigkeit kalendermäßig festgelegt. Nun deutet es sich an, dass der Estrich wohl am Tag der Übergabe nicht die Restfeuchte haben wird, die für die geklebte Verlegung von Fertigparkett notwendig ist. Somit verzögert sich der Bezug des Eigenheims. 🙁
Wer hat jur. Infos zum Thema Bezugsfertigkeit von Eigenheimen im Rahmen eines Werkvertrages?
Unser Bauträger sagt, dass die Bezugsfähigkeit sich nur auf Bodenbeläge von normaler Art und Güte bezieht. Darunter versteht er (lt. Schriftwechsel) Fliesen, Teppich, Laminat. Ist Fertigparkett kein Bodenbelag von normaler Güte? Die Zeiten, dass Parkett etwas Besonderes ist, sollte doch durch die neuen Angebote wie Klick-Parkett, dass in jedem Baumarkt erhältlich ist und auch durch den Laien verlegt werden kann, überholt sein, oder?
Bin auf eure Hinweise sehr gespannt!
Danke im voraus - eure Hüttenfee:p
Wir haben lt. Notarvertrag den Tag der Bezugsfertigkeit kalendermäßig festgelegt. Nun deutet es sich an, dass der Estrich wohl am Tag der Übergabe nicht die Restfeuchte haben wird, die für die geklebte Verlegung von Fertigparkett notwendig ist. Somit verzögert sich der Bezug des Eigenheims. 🙁
Wer hat jur. Infos zum Thema Bezugsfertigkeit von Eigenheimen im Rahmen eines Werkvertrages?
Unser Bauträger sagt, dass die Bezugsfähigkeit sich nur auf Bodenbeläge von normaler Art und Güte bezieht. Darunter versteht er (lt. Schriftwechsel) Fliesen, Teppich, Laminat. Ist Fertigparkett kein Bodenbelag von normaler Güte? Die Zeiten, dass Parkett etwas Besonderes ist, sollte doch durch die neuen Angebote wie Klick-Parkett, dass in jedem Baumarkt erhältlich ist und auch durch den Laien verlegt werden kann, überholt sein, oder?
Bin auf eure Hinweise sehr gespannt!
Danke im voraus - eure Hüttenfee:p
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B
Bauexperte29.01.11 09:27Hallo,
Wenn Ihr den Übergabetermin tatsächlich notariell festgehalten habt, bin ich relativ sicher, dass sich irgendwo im Text der Urkunde die Ausschlüsse finden lassen, welche bspw. oben genannte Verzögerungen der Bezugsfertigkeit behandeln. Und wenn dem so ist, hast Du Dich bereits bei Unterzeichnung der Urkunde damit einverstanden erklärt.
Freundliche Grüße
huettenfee schrieb:Jemand der den beratenden Berufen angehört 😉 Nur Juristen dürfen in diesem Land eine Rechtsberatung vornehmen.
Wer hat jur. Infos zum Thema Bezugsfertigkeit von Eigenheimen im Rahmen eines Werkvertrages?
huettenfee schrieb:Das ändert doch aber nichts an den _zwingend_ notwendigen Austrocknungszeiten bei Verlegung von Parkett.
Die Zeiten, dass Parkett etwas Besonderes ist, sollte doch durch die neuen Angebote wie Klick-Parkett, dass in jedem Baumarkt erhältlich ist und auch durch den Laien verlegt werden kann, überholt sein, oder?
Wenn Ihr den Übergabetermin tatsächlich notariell festgehalten habt, bin ich relativ sicher, dass sich irgendwo im Text der Urkunde die Ausschlüsse finden lassen, welche bspw. oben genannte Verzögerungen der Bezugsfertigkeit behandeln. Und wenn dem so ist, hast Du Dich bereits bei Unterzeichnung der Urkunde damit einverstanden erklärt.
Freundliche Grüße