ᐅ Abstand Baugrenze bei Haustürüberdachung
Erstellt am: 25.01.20 17:53
G
Guido198025.01.20 17:53Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Grenzabstand bei Dachüberständen.
Und zwar wenn die Außenwand (mit einem Dachüberstand von Max. 50 cm) drei Meter von der Grenze entfernt ist und man im Bereich der Haustür auf einem Stück von beispielsweise zwei Metern das Dach als "Eingangstürüberdachung" runter zieht wie auf folgendem Bild, ist dann der Mindestabstand noch eingehalten oder zählt dann die Außenkante der punktuellen Dachverlängerung als Grenzabstand?

Und wie wäre das wenn man eine "Anbauüberdachung" vor die Eingangstür installieren würde?

ich habe eine Frage zu dem Grenzabstand bei Dachüberständen.
Und zwar wenn die Außenwand (mit einem Dachüberstand von Max. 50 cm) drei Meter von der Grenze entfernt ist und man im Bereich der Haustür auf einem Stück von beispielsweise zwei Metern das Dach als "Eingangstürüberdachung" runter zieht wie auf folgendem Bild, ist dann der Mindestabstand noch eingehalten oder zählt dann die Außenkante der punktuellen Dachverlängerung als Grenzabstand?
Und wie wäre das wenn man eine "Anbauüberdachung" vor die Eingangstür installieren würde?
G
Guido198025.01.20 18:31guckuck2 schrieb:
Google mal nach Niedersächsische Bauordnung, dort Paragraph 5, Ziffer 3Danke!
Eingangsüberdachungen, Hauseingangstreppen, Balkonen, sonstigen Vorbauten und anderen vortretenden Gebäudeteilen, wenn die Gebäudeteile insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, um nicht mehr als 1,50 m, höchstens jedoch um ein Drittel,
Das wäre dann ja der entscheidende Passus. Würde doch heißen, dass ich bei einer Außenwandlänge von tatsächlich 13,365 und einem Grenzabstand von 3 m das Dach auf Max. 4,45 m Länge bis zu 1 m überstehen lassen darf oder?
H
hampshire25.01.20 19:03Jedenfalls reicht es für die Haustürüberdachung.
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