Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ KFW Förderung (Zuschüsse) mit 2 Wohneinheiten


Erstellt am: 06.01.20 08:02

D
Dr Hix
07.01.20 13:41
Der Zuschuss ist limitiert auf 10% der maximalen förderfähigen Kosten in Höhe von 50.000€ pro Wohneinheit (das sind die 5.000€, die es maximal gibt).

Das bedeutet, du erhälst die 5.000€ nur dann, wenn du auch >=50.000€ förderfähige Kosten hast. Sind die Kosten pro Wohneinheit höher bleibt es bei den maximalen 5.000€, sind sie niedriger, gibt es auch entsprechend weniger.

Bei deinen Zahlen:

Gesamtinvest in Höhe von 55.000€ bei 2 Wohneinheiten = 2.250€ Zuschuss pro Wohneinheit (10% von 55.000€ hälftig auf beide Wohneinheit verteilt).
Du kannst die Kosten natürlich auch anders auf die Wohneinheit aufteilen und meinetwegen 40.000€ bei Wohneinheit 1 (4.000€ Zuschuss) und 15.000€ bei Wohneinheit 2 (1.500€ Zuschuss) ansetzen. An der maximalen Zuschusshöhe von 5.500€ (10% von 55.000€) ändert das aber nichts.

Bei 95.000€ auf 2 Wohneinheiten ergibt sich folglich ein maximaler Zuschuss von insgesamt 9.500€ (10% von 95.000).

Hättest du jetzt bei 95.000€ Kosten lediglich 1 Wohneinheit, könntest du nicht die gesamte Maßnahme fördern lassen, da auf 50.000€ limitiert. Es verblieben also 45.000€ grundsätzlich förderfähige Kosten, die du aber nicht mehr ansetzen darfst, weil du bereits das Maximum von 50.000€ ausgeschöpft hast.
wohneinheitenzuschuss