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ᐅ Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b Einkommensteuergesetz)


Erstellt am: 03.01.20 11:44

A
allstar83
03.01.20 11:44
Hallo zusammen,

hat bereits jemand Erfahrung mit Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau?
Eine Wohneinheit müsste ja z.B. 10 Jahre dauerhaft vermietet werden - es sind auch keine Ferienwohnungen erlaubt.
Jedoch können gerade im Neubau die Baukosten gedeckelt abgeschrieben werden.

Ich kann jedoch nichts zu einer verbindlichen Miethöhe oder Vermietung als Zweitwohnung oder im Familienkreis etc. finden.
Gibt es da andere Voraussetzungen, welche in "allgemeiner Weise" zu erfüllen sind ohne Probleme zu bekommen?

Vielen Dank für Erfahrungswerte.
A
allstar83
04.01.20 08:04
Niemand Erfahrungswerte hier? Sollte doch auch für z.B. alle mit geplanten Einliegerwohnungen etc. interessant sein.
T
tomtom79
04.01.20 08:42
allstar83 schrieb:

Hallo zusammen,

hat bereits jemand Erfahrung mit Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau?
Eine Wohneinheit müsste ja z.B. 10 Jahre dauerhaft vermietet werden - es sind auch keine Ferienwohnungen erlaubt.
Jedoch können gerade im Neubau die Baukosten gedeckelt abgeschrieben werden.

Ich kann jedoch nichts zu einer verbindlichen Miethöhe oder Vermietung als Zweitwohnung oder im Familienkreis etc. finden.
Gibt es da andere Voraussetzungen, welche in "allgemeiner Weise" zu erfüllen sind ohne Probleme zu bekommen?

Vielen Dank für Erfahrungswerte.

Das Thema hatten wir mit dem Steuerberater, wir vermieten an Schwiegermutter. Die Mieteinnahmen müssen im ortsüblichen Umfang sein. Also dürfen wir nicht zu günstig vermieten. Was es da für einen Schlüssel gibt kann ich dir nicht sagen. Auf jeden Fall hat das Jobcenter gemeckert das sie 50 Euro über der ortsüblichen Miete liegt. Sie bekommt für 8 Monate Wohngeld. Als Überbrückung bis zur Rente. Finde aber Mal aktuell eine 2 Zimmerwohnung für 500 Euro warm im Kreis Stuttgart/Karlsruhe das nicht ein Drecksloch ist. Hauptsache 400euro den m2 fürs Grundstück Verlangen und Energieeinsparverordnung Auflagen die den Preis treiben.
T
Trademark
04.01.20 13:16
allstar83 schrieb:

Ich kann jedoch nichts zu einer verbindlichen Miethöhe oder Vermietung als Zweitwohnung oder im Familienkreis etc. finden.
Gibt es da andere Voraussetzungen, welche in "allgemeiner Weise" zu erfüllen sind ohne Probleme zu bekommen?

Vielen Dank für Erfahrungswerte.

Zum Thema Vermietung an Angehörige: Du musst mind. 66% der ortsüblichen Warmmiete nehmen, dann kannst du die Abschreibungen von 2% linear absetzen. Wenn ich mir das Gesetz so anschaue, dann ist die Sonderabschreibung genauso zu behandeln. Es muss halt eine entgeltliche Wohnungsvermietung sein und es gibt ein paar Bemessungsgrenzen.
(2) Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich. [/QUOTE)
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