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ᐅ Bürgschaft-Wie funktioniert das?


Erstellt am: 17.12.19 11:22

D
denz.
17.12.19 11:22
Hallo,

kurz zur Situation. Ich wohne seit Juli im Haus. Bis dahin war aber noch nicht alles fertig. Der Bauuntenehmer hat bis jetzt noch etwas gemacht aber es stehen immer noch ein paar Sachen aus. Wir hatten uns nun kürzlich über die Schlussrechnung geeinigt (Mehr- und Minderleistungen usw.) Nun bat er mir eine Bürgschaft an, damit ich was in der Hand habe und trotzdem die Schlussrechnung schon bezahlen kann. (Ist für ihn steuerlich und auch für neue Kredite wohl besser wenn nicht so viele unabgeschlossene Bauvorhaben bei ihm stehen.)

Nun steht in der Bürgschaft:

"Bürgschaftsart: Mängelansprüche nach VOB, Teil B § 13 für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten"

Wir haben ja Beanstandungen. Diese Mängelliste haben wir mit ihm ja auch durchgesprochen und im Anschluss habe ich ihm die auch noch mal per Mail geschickt, damit er sie dann abarbeiten kann.
(Die Mängelliste sollte ich mir aber wahrscheinlich noch unterschreiben lassen, oder?)


Außerdem steht weiter: "Diese Bürgschaft erlischt am 03.12.2023"
Das heißt theoretisch, wenn bis dahin was noch nicht behoben ist, habe ich Pech, richtig? Aber das sollte natürlich alles nächstes Jahr behoben werden.

Wie läuft das eigentlich wenn er das nicht zeitnah macht, kann ich ihm Fristen setzen und wenn ich das 2 mal gemacht habe, kann ich zur Versicherung gehen mit diesem Bürgschaftsschein und krieg dann das Geld, oder wie?

PS: Generell gehe ich jetzt nicht davon aus, dass er mir eins reinwürgen will, aber man muss ihm manchmal schon auf die Nerven gehen, dass endlich was passiert.
H
HilfeHilfe
17.12.19 13:30
ist doch schon mal positiv mit der Bürgschaft. Erst recht wenn er es aktiv anbietet !

Ich würde einen Fachmann ranlassen wenn du das Gefühl hast es tut sich nichts. Wiederrum muss man auch verstehen das die GU diese Mängel auch ihre Subs weitergeben. Diese ziehen von Bau zu Bau. Unsere Mängel wurden auch innerhalb 3 Jahre abgearbeitet

Bauboom you know
O
Otus11
17.12.19 14:01
denz. schrieb:

Wie läuft das eigentlich wenn er das nicht zeitnah macht, kann ich ihm Fristen setzen und wenn ich das 2 mal gemacht habe, kann ich zur Versicherung gehen mit diesem Bürgschaftsschein und krieg dann das Geld, oder wie?
Nur, wenn es eine sog. "Bürgschaft auf erstes Anfordern" ist (die wirksam zu vereinbaren nicht so ganz einfach ist und in AGB-Regelungen bspw. unwirksam ist).

Ansonsten brauchst du für Geld entweder (i) ein Anerkenntnis vom Bauunternehmer oder (ii) einen rechtskräftigen Titel (= Urteil) gegen den Bauunternehmer. Sonst zahlt die Bank nicht - schließlich will sie hinterher ja beim Bauunternehmer selbst noch Regress im Innenverhältnis nehmen.

Faktisch schützt die Bürgschaft somit also nur vor Ausfall des (Gewährleistungs-) Schuldners vor Insolvenz.

Warum ist es denn ein VOB Vertrag? (Unterstellt einmal, du bist privater Verbraucher? Der hat nach Baugesetzbuch 5 Jahre Gewährleistung, nicht 4 Jahre, wie es hier auf dem Papier vorgegaukelt zu werden scheint)
D
denz.
17.12.19 15:42
HilfeHilfe schrieb:

ist doch schon mal positiv mit der Bürgschaft. Erst recht wenn er es aktiv anbietet !
Naja sonst hätte ich ihm den Rest ja nicht bezahlt, sondern erst wenn er die Mängel beseitigt hätte.

Ja ist privat, ist „nach VOB“ ungewöhnlich? Ich glaub das stand im einseitigen Bauvertrag damals auch schon das es nach VOB ist.
Ja 4 oder 5 Jahre. Das ist wahrscheinlich eher Unwissen/Versehen seinerseits als Absicht.
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