Grundstücksplanung, Ausrichtung südliche Einfahrt

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M

MrChipsy

Hallo Community,

wir haben einen Bauplatz in unserem nahen Umfeld ergattert und planen aktuell die Ausrichtung des Hauses(ca. 160m², 1,5 Stöcke, Satteldach) und der Doppel-Garage.
Das Grundstück ist 660m² groß und grenzt an zwei Straßen (Süden, Osten). Die Zufahrt muss über die südliche Straße erfolgen.

Grundstücksplanung.jpg


Wie die Abbildung zeigt, planen wir die Garage im Süd-östlichen Bereich des Grundstücks.

Was haltet ihr prinzipiell von der Idee?
Ich freue mich auf konstruktives Feedback und bedanke mich vorab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Wie die Abbildung zeigt, planen wir die Garage im Süd-östlichen Bereich des Grundstücks.
Das wird wohl nicht erlaubt sein.
Vor Garagen muss meist ein 5 Meter tiefer Streifen vorgehalten werden, damit man davor parken kann. Wie ist denn Eure Baugrenze an der Südstrasse?

Das Grundstück ist 660m² groß und grenzt an zwei Straßen (Süden, Osten).
Ist dort an der Ecke eine Kreuzung? Dann muss sie doch auch eh freigehalten werden, oder was sagt der Bebauungsplan?
@Escroda ?

was mir noch eingefallen ist: meist bekommt man nur eine Auffahrt genehmigt
 
M

MrChipsy

Vor Garagen muss meist ein 5 Meter tiefer Streifen vorgehalten werden, damit man davor parken kann.
Der Bebauungsplan sieht keine Einschränkungen für Garagen oder Stellflächen vor. Ich war diesbezüglich in Kontakt mit dem zuständigen Bauamt. Die Positionierung der Garage liegt uns frei.
 
kbt09

kbt09

Also, wenn sie euch wirklich frei gegeben ist, die Position; und ihr wirklich 2 Auffahrten erhaltet, finde ich den Plan gut.

Die Terrasse ist ganz gut geschützt von den Straßeneinblicken und ihr habt schöne schattige Plätzchen, wenn die heiße Mittagssonne strahlt und nachmittags/abends eine schöne West/Nord-Lage für die Terrasse.

Mir helfen zur Überprüfung immer ein paar Maßangaben .
 
Y

ypg

Der Bebauungsplan sieht keine Einschränkungen für Garagen oder Stellflächen vor. Ich war diesbezüglich in Kontakt mit dem zuständigen Bauamt. Die Positionierung der Garage liegt uns frei.
Einige Regelungen stehen auch nicht im Bebauungsplan, weil sie grundsätzlich in der Landesbauordnung festgesetzt sind. Und Festsetzungen werden höchstens im Bebauungsplan aufgeweicht, aber dazu dann auch explizit genannt.
Mir war so, dass an Kreuzungen zb der Blick freigehalten werden muss, also in dem 3x3 Raum (oder 5 x 5) eben gar nichts sein darf, was den Strassenblick einengt.
und die Sache mit den 5 Metern war hier ja die letzten Wochen mehrfach Thema.
Die Positionierung der Garage liegt uns frei.
Bei diesem Satz handelt es sich um Eure Interpretation auf „es gibt keine bestimmte Regelung“? Und das wäre mM nach falsch.
Die Regeln der Grenzbebauung muss zb auch eingehalten werden, da ist jede Landesbauordnung anders.
Die Garage ist hier anscheinend 6 x 9 und als Randbebauung etwas zu viel.... aber ich bin da selbst nicht vom Fach.
Deshalb bitte selbst mal Eure Landesbauordnung lesen und verstehen hinsichtlich Straßenecken und Grenzbebauung.
Farbbilder eignen sich ansonsten recht schlecht. Am besten Lageplan inkl. Baufenster und Strassenverläufe
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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