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ᐅ Carport Standort die 2.te


Erstellt am: 05.11.19 13:45

E
Escroda
05.11.19 17:03
Merymery schrieb:

Weist du, ob es dann auch zählt, also WEIL Bestand?
Na, wenn der Bestand illegal ist, dann zählt er höchstens zu den Gebühren für ordnungsbehördliche Maßnahmen. Im Zweifelsfall musst Du beweisen, dass der Bestand legal errichtet wurde, ansonsten droht die Abrissverfügung.
Merymery schrieb:

Bisher haben wir uns auch noch nicht weiter wegen der rechtlichen Seite informiert.
Das ist bedauerlich, da beim Bauen im Außenbereich vieles von der individuellen Einschätzung der Behörde abhängt. Hast Du Dich denn wenigstens mit §35 Baugesetzbuch beschäftigt?
Spielen wir böser Behördenmitarbeiter:
Ich lehne beide Varianten ab. Rote Variante erweitert die Bebauung in die freie Landschaft (Garage zählt nicht, da illegal), gelbe Variante überschreitet anscheinend die faktische Baugrenze. Die Bauvorlagen (Deine Luftbilder) sind nicht aussagekräftig. Ich erwarte einen maßstäblichen Lageplan (Carports scheinen viel zu groß) mit Begründung gemäß §35 Baugesetzbuch.
M
Merymery
05.11.19 17:51
@Escroda
Danke für deine Antwort bezüglich unserer Garage.
Das lässt sich vermutlich nicht mehr nachvollziehen, bzw.mein Opa lebt schon lange ncijt mehr und Unterlagen gibt's zu der Garage leider nicht.
Im Zuge unserer Hausschätzung tauchte die Garage jedenfalls nie auf. Also gibt's sie wohl gar nicht

Nein, ich gestehe, ich habe mich nicht ausgiebig beschäftigt damit.
Wir sind gerade im Innenausbau. Das hatte bisher Priorität. Da es nächstes Jahr außen los gehen soll, informiere ich mich quasi grade erst mal. Bin für hilfreich Tipps sehr dankbar.
Ich weiß, dass wir im Außenbereich in vielen Dingen die Ar...Karte haben.
Daher bin ich umso gespannter, was man uns erlaubt oder wohl eher nicht.
garagebaugesetzbuch