ᐅ Baugesetzbuch §35 - Bauen im Außenbereich
Erstellt am: 02.09.19 20:20
kaho674 schrieb:
. Bleiben Sie mit dem gewünschten Gartenhaus unter den Mindestgrößen für eine Baugenehmigung, so sind diese Bauten genehmigungsfrei... ja, aber nur innerhalb einer Ortschaft!Scout schrieb:
ja, aber nur innerhalb einer Ortschaft!Stimmt. Hatte ich übersehen, sorry.N
neffetshd03.09.19 15:09Also, ich muss dazu sagen, dass das Grundstück, das mich interessiert im Außenbereich liegt, aber in der Anzeige steht, darauf könnten mehrere kleinere Leichtbauten gebaut werden.
Was genau hier Leichtbauten heißt, weiß ich leider nicht. Morgen habe ich einen Termin mit dem Makler und da werde ich das klären.
Was genau hier Leichtbauten heißt, weiß ich leider nicht. Morgen habe ich einen Termin mit dem Makler und da werde ich das klären.
N
neffetshd03.09.19 15:10Aber den Gesetzestext mit der Photovoltaikanlage habe ich jetzt auch verstanden.
Vielen Dank für die Klärung!!
Vielen Dank für die Klärung!!
N
neffetshd08.09.19 09:56ypg schrieb:
Und? Was hat der Makler erzählt?Der Makler meinte damit die 20m3, die man im Außenbereich genehmigungsfrei bauen darf. Aber das gilt nur für Baden-Württemberg und nicht für Hessen. Ich denke, da hat er sich geirrt. Ich abe nichmal in der Gemeinde nachgefragt und warte auf Antwort.
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