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ᐅ Ab wann zählt "bauen"?


Erstellt am: 02.09.19 20:06

N
neffetshd
02.09.19 20:06
Mal angenommen, ich errichte auf meinem erworbenen Grundstück im Außenbereich einen 1 m breiten Weg, der nur aus Natursteinen besteht, die nebeneinander liegen. Ist das schon gebaut? Weil ein paar Steine nebeneinander legen kann doch schnell mal machen.
S
Scout
02.09.19 20:29
Landesbauordnung deines Bundeslandes?

Etwa für Bayern:


1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten sind bauliche Anlagen. 3Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden, sowie
1.
Aufschüttungen, soweit sie nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen sind,
2.
Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,
3.
Campingplätze und Wochenendplätze,
4.
Freizeit- und Vergnügungsparks,
5.
Stellplätze für Kraftfahrzeuge.



Solange du also keinen Lager- oder Campingplatz damit errichtest, nein...
N
neffetshd
02.09.19 20:44
Hi Scout, danke für die Antwort. Mit deiner Hilfe habe ich die Landesbauordnung meines Bundeslandes Hessen herausgesucht und die Definition gefunden:

Demnach könnte ich aber ein Baumhaus bauen - das ist nicht mit dem Boden verbunden - oder?

"(2)1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend Orts-fest genutzt zu werden. 3Als bauliche Anlagen gelten:

10HESSISCHE BAUORDNUNG (HBO)1. Aufschüttungen und Abgrabungen,2. Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze,3. Sport- und Spielflächen,4. Camping-, Zelt- und Wochenendplätze,5. Freizeit- und Vergnügungsparks,6. Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder,7. Gerüste,8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen."
S
Scout
02.09.19 21:16
Du hast hier einige Threads mit ähnlichem Impetus gestartet- anstatt hier immer weiter rumzueiern verrate uns bitte, was genau du im Außenbereich vorhast. Ein Baumhaus wird es jedenfalls nicht sein, und auch keine Dissertation über Baurecht, richtig?
Y
Yosan
02.09.19 21:17
neffetshd schrieb:

oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend Orts-fest genutzt zu werden
Das würde aus meiner Sicht jetzt auf ein Baumhaus zutreffen
N
neffetshd
02.09.19 21:21
Ok, dementsprechend ist alles eine bauliche Anlage und alles vom Baurecht betroffen.
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