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		simon-cgn
Liebe Bauherren,
wir haben einen Bauträgervertrag zum Bau eines Reihenhauses abgeschlossen.
Dort ist im notariellen Vertrag auch ein Gestaltungshandbuch beigefügt.
Dort wird den Käufern „auferlegt“, dass die Mülltonnen hinter dem Haus stehen „müssen“.
Ist das bindend, oder kann man es auch anders machen?
Wenn es bindend wäre, wer hätte denn dann das Recht zu klagen wenn man sich nicht dran hält?
Hat damit jemand Erfahrung?
Vielen Dank und Gruß aus Köln
Simon
	
		
			
		
		
	
		
			
		
		
	
	
		
			
		
		
	
								
								wir haben einen Bauträgervertrag zum Bau eines Reihenhauses abgeschlossen.
Dort ist im notariellen Vertrag auch ein Gestaltungshandbuch beigefügt.
Dort wird den Käufern „auferlegt“, dass die Mülltonnen hinter dem Haus stehen „müssen“.
Ist das bindend, oder kann man es auch anders machen?
Wenn es bindend wäre, wer hätte denn dann das Recht zu klagen wenn man sich nicht dran hält?
Hat damit jemand Erfahrung?
Vielen Dank und Gruß aus Köln
Simon