H
HausMatt
Hallo zusammen,
engagiert man einen Bausachverständigen zur baubegleitenden Qualitätskontrolle, fallen durchaus nennenswerte Kosten an.
Gibt es eine Möglichkeit, von der Baufirma eine Kostenerstattung zu verlangen für die dem Bauherr entstandenen Ausgaben für einen Bausachverständigen?
Gehen wir einmal davon aus, dass der Bausachverständige im Zuge der baubegleitenden Qualitätskontrolle diverse Mängel aufgedeckt hatte.
engagiert man einen Bausachverständigen zur baubegleitenden Qualitätskontrolle, fallen durchaus nennenswerte Kosten an.
Gibt es eine Möglichkeit, von der Baufirma eine Kostenerstattung zu verlangen für die dem Bauherr entstandenen Ausgaben für einen Bausachverständigen?
Gehen wir einmal davon aus, dass der Bausachverständige im Zuge der baubegleitenden Qualitätskontrolle diverse Mängel aufgedeckt hatte.