ᐅ aelteres Haus/Kaufvertrag
Erstellt am: 29.10.10 12:08
A
andrea_hessen29.10.10 12:08Hallo,
wir sind irgendwie verunsichert,weil wir uns nicht gut auskennen.
wir wollen ein aelteres Haus ueber Makler kaufen. Die Eigentümerin sucht noch die Mietwohnung und möchte die Moeglichkeit haben,weitere 6 Monate zu suchen und das Haus bewohnen. laut Makler, die Verkaufsumme ist bei ihr Umzug faellig. in welchem Zeitpunkt werden wir die Eigentümer? wir wollen keine Mieterin in unserem Haus...und schon jetzt die Steuer zahlen....was macht man ueblich in so eine Situation?
es wäre vielleicht auch sinnvoll,dass irgendwelcher Fachmann/Berater das Haus besichtigt und sagt uns,ob es in Ordnung ist,(im 2003 renoviert). habt ihr eine Idee wer das sein sollte?
Vielen Dank für die Antworte im voraus!
wir sind irgendwie verunsichert,weil wir uns nicht gut auskennen.
wir wollen ein aelteres Haus ueber Makler kaufen. Die Eigentümerin sucht noch die Mietwohnung und möchte die Moeglichkeit haben,weitere 6 Monate zu suchen und das Haus bewohnen. laut Makler, die Verkaufsumme ist bei ihr Umzug faellig. in welchem Zeitpunkt werden wir die Eigentümer? wir wollen keine Mieterin in unserem Haus...und schon jetzt die Steuer zahlen....was macht man ueblich in so eine Situation?
es wäre vielleicht auch sinnvoll,dass irgendwelcher Fachmann/Berater das Haus besichtigt und sagt uns,ob es in Ordnung ist,(im 2003 renoviert). habt ihr eine Idee wer das sein sollte?
Vielen Dank für die Antworte im voraus!
B
Bauexperte29.10.10 15:39Hallo Andrea,
Erst wenn klar ist, was und wie viel Ihr für Euer Geld bekommt und welche Investitionen nach der Eigentumsüberschreibung noch erforderlich sind (bspw. Heizungsanlage oder Fenster etc.), seid Ihr in der Position entscheiden zu können!
Was den Wunsch der jetzigen Eigentümerin betrifft, hier solltet Ihr sehr genau überlegen. Im Moment wo die Auflassungvormerkung gelöscht wurde - also das Geld geflossen ist und Ihr neuer Eigentümer seid - seid Ihr auch Rechnungsempfänger (nicht nur für die Grundsteuer) und damit Vermieter für die ehemalige Eigentümerin. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Ihr der Dame entgegenkommen könnt (sofern Ihr darüber nachdenkt) oder ggfs. daraus resultierendem, möglichem Ärger (weitestgehend) entgehen könnt. Hierzu solltest Du einen RA Deines Vertrauens aufsuchen und die verschiedenen Optionen mit ihm besprechen. Wir/ich hier im Forum dürfen Dir keine Rechtsberatung angedeihen lassen, dass ist ein D ausschließlich den RA vorbehalten.
Freundliche Grüße
andrea_hessen schrieb:Zunächst einmal solltet Ihr das Haus nicht kaufen, wie einen Fernseher; wir reden hier sicherlich über ein Summe im Bereich 5/6-stellig. Es ist imho zwingend erforderlich eine genaue Wertermittlung vorzunehmen, dazu gibt es bundesweit Gutachter, welche sich auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken spezialisiert haben. Vmtl. verlangt Eure finanzierende Bank so oder so ein Wertgutachten und dann seid ihr mit Sprengnetter gut aufgestellt, da sie für viele Immobilienfinanzierer tätig sind.
...wir wollen ein aelteres Haus ueber Makler kaufen. Die Eigentümerin sucht noch die Mietwohnung und möchte die Moeglichkeit haben,weitere 6 Monate zu suchen und das Haus bewohnen. laut Makler, die Verkaufsumme ist bei ihr Umzug faellig. in welchem Zeitpunkt werden wir die Eigentümer? ...es wäre vielleicht auch sinnvoll,dass irgendwelcher Fachmann/Berater das Haus besichtigt und sagt uns,ob es in Ordnung ist,(im 2003 renoviert). habt ihr eine Idee wer das sein sollte?
Erst wenn klar ist, was und wie viel Ihr für Euer Geld bekommt und welche Investitionen nach der Eigentumsüberschreibung noch erforderlich sind (bspw. Heizungsanlage oder Fenster etc.), seid Ihr in der Position entscheiden zu können!
Was den Wunsch der jetzigen Eigentümerin betrifft, hier solltet Ihr sehr genau überlegen. Im Moment wo die Auflassungvormerkung gelöscht wurde - also das Geld geflossen ist und Ihr neuer Eigentümer seid - seid Ihr auch Rechnungsempfänger (nicht nur für die Grundsteuer) und damit Vermieter für die ehemalige Eigentümerin. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Ihr der Dame entgegenkommen könnt (sofern Ihr darüber nachdenkt) oder ggfs. daraus resultierendem, möglichem Ärger (weitestgehend) entgehen könnt. Hierzu solltest Du einen RA Deines Vertrauens aufsuchen und die verschiedenen Optionen mit ihm besprechen. Wir/ich hier im Forum dürfen Dir keine Rechtsberatung angedeihen lassen, dass ist ein D ausschließlich den RA vorbehalten.
Freundliche Grüße
A
andrea_hessen30.10.10 04:33Vielen Dank für Ihre Antworte.
wir suchen uns umgehend Gutachter und RA.
wir suchen uns umgehend Gutachter und RA.
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