Was man vor Vertragsabschluss beachten sollte

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Was man vor Vertragsabschluss beachten sollte


Unsere Empfehlung eine Überprüfung der in Frage kommenden Firmen vorzunehmen, ist eine goldene Regel, welche ein zukünftiger Bauherr vor Vertragsabschluss unbedingt beherzigen sollte. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • 1. Vor Vertragsunterschrift Firma überprüfen lassen.

  • 2. Wenn Überprüfung Okay, dann per Internet nach weiteren vermeintlichen Negativ-Informationen suchen, um sich ein umfangreicheres Bild zu machen.

  • 3. Beherzigen Sie, das sogenannte Referenzen eigentlich keine sind, da niemand auch negative Dinge verbreiten würde. Referenzen sind insofern nur Makulatur und nur selten zu gebrauchen.

  • 4. Lassen Sie die Verträge vor Unterschrift durch einen Anwalt auf rechtliche Einwendungen und von einem Baufachmann, welcher im Bauvertragsrecht ein Ass ist, die Vertragsinhalte auf Für und Wider den Bauherren prüfen. Dabei hilft Ihnen der Bauherrennotruf unter der Emailadresse bauherrennotruf@gmx.de oder der Telefonnummer 040 / 88 88 66 22 gerne weiter

  • 5. Bauverträge die als Vertragsklausel eine sogenannte Finanzierungsbestätigung nach Vorgabe der des Unternehmers enthalten, vor Vertragsabschluss überprüfen, ob es sich dabei nicht in Wirklichkeit um eine versteckte Abtretungserklärung handelt. Normaler Weise reicht für den Unternehmer eine Kopie des Schreibens von der Bank, dem Zweizeiler an die Bauherren, das die Finanzierung gesichert ist. Wenn die Firma auf seine eigene Vorgabe besteht, dann nur darauf einlassen, wenn im Gegenzug eine Erfüllungsbürgschaft über die gesamte Bausumme geliefert wird. Dran denken, nur Zug um Zug und per Notar.

  • 6. Der Zahlungsplan sollte stimmen! Nach Fertigstellung Rohbau, Putz oder Verblendung, Dacheindeckung, Fenster, Terrassen- u. Haustüre, einschl. Planungskosten, sollte die bis dahin bezahlte Summe 60 % der Bauvertragssumme nicht überschreiten.
    Wichtig: Zahlungen irgendwelcher Art, bevor Ihnen nicht nachgewiesen wurde, dass der Bauantrag eingereicht wurde (Bescheinigung Eingang beim Amt), sollten Sie vertraglich ausklammern. Zudem sollte diese 1, Rate 3 % nicht überschreiten. Die 2. Rate sollte dann "Fertigstellung Sohle / Bodenplatte" heißen. Auch hier gilt, die Ratenhöhe sollte bei Bodenplatte 7 % und bei Kellersohle 10 % nicht überschreiten.
    Bitte denken Sie daran, dass die Banken das nicht prüfen, noch dafür haften.

  • 7. Lassen Sie sich nicht von Dingen blenden, welche Sie zur Unterschrift zu überreden sollen. Die sind zwar schön anzuschauen, dienen aber meist nur als Blendwerk.

    Achten Sie diesbezüglich auf folgendes:

    - DEKRA / Tüv geprüft (ist häufig in Frage zu stellen, wird aber bei Förderungen häufig von den Banken verlangt)
    - Gewährleistungsversicherung
    - Schriftliche Zusicherung der Fertigstellung der Bauleistung durch die Firma (Ist Unsinn, macht die Firma schon durch den Vertrag)
    - Bauleiter wird gestellt (wird aber auch durch die Firma bezahlt, dran denken, jedem hängt seine Jacke am nächsten)
    - Gutachter für die Bauabnahmen

  • 8. Auch Geschenke und Zugeständnisse der Firmen sollen Sie nur zur Unterschrift überreden. Denken Sie immer daran, ein guter Unternehmer macht Ihnen faire Angebote und wird nie etwas verschenken. In der Regel wird er nur mit Ihnen über einen prozentualen Nachlass verhandeln.

  • 9. Achten Sie darauf, dass Sie nur einen verantwortlichen Vertragspartner haben. Wenn Ihnen angeboten wird, das man nur Koordinieren will und das Sie die Verträge direkt mit den ausführenden Firmen oder einem GU schließen sollen, wird es schwierig diesen Lizenzgeber, welcher Ihnen so was anbietet, haftbar zu machen.
    Meist bleiben Sie auf dem Ärger mit dem GU dann sitzen und ziehen den kürzeren.
    In der Regel sind diese nachgeschalteten Unternehmen Lizenznehmer, welcher von der mit Ihnen vereinbarten Vertragsleistung einen nicht unerheblichen Teil an den Lizenzgeber abgeben müssen. Da fahren Sie billiger, wenn Sie sich die Firmen selber suchen, Angebote machen lassen und dann für die Bauplanung einen Architekten, sowie für die bauleitung einen Ingenieur separat beauftragen. Die letzten Beiden haften auch für die ausgeübten Tätigkeiten. Ein Lizenzgeber tut das nicht.

Das sind ein Teil der grundlegenden Dinge die ein zukünftiger Bauherr beachten sollte. OHG oder nicht, spielt da keine Rolle. Und bei Angeboten die zu schön sind um wahr zu sein, sollte man doppelt vorsichtig sein
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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