W
WilhelmRo08.04.19 07:55Hallo zusammen,
wir haben im BP einen Kniestock von 80cm.
Da jeder cm zählt, würden wir gerne versuchen diesen auf 1m zu erhöhen.
Wie macht man das am besten?
Kann man vor Einreichung des Bauantrages einen Antrag stellen?
Oder soll man einfach seinen Bauantrag mit einem Kniestock von 1m stellen, und hoffen, dass dieser so durchgeht?
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass eben +20cm in den meisten Fällen durchgewunken wird.
mfg
wir haben im BP einen Kniestock von 80cm.
Da jeder cm zählt, würden wir gerne versuchen diesen auf 1m zu erhöhen.
Wie macht man das am besten?
Kann man vor Einreichung des Bauantrages einen Antrag stellen?
Oder soll man einfach seinen Bauantrag mit einem Kniestock von 1m stellen, und hoffen, dass dieser so durchgeht?
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass eben +20cm in den meisten Fällen durchgewunken wird.
mfg
Meiner Erinnerung nach haben wir mit einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan eine Erhöhung um ca. 14 cm von der Gesamtwandhöhe beantragt und auch genehmigt bekommen. War aber ein hartes Stück Arbeit für unsere Architektin! Und unser "Vorteil" war da sicher auch, dass der Bebauungsplan um die 30 Jahre alt ist und der neuere Bebauungsplan eine Straße weiter bereits generell 30 cm Wandhöhe zulässt.
Bei einem aktuellen Bebauungsplan mit Vorgabe zum Kniestock würde ich persönlich mir kaum Hoffnungen machen, aber wirklich rausfinden kann man es nur, wenn man es versucht.
Bei einem aktuellen Bebauungsplan mit Vorgabe zum Kniestock würde ich persönlich mir kaum Hoffnungen machen, aber wirklich rausfinden kann man es nur, wenn man es versucht.
W
WilhelmRo08.04.19 12:36Angenommen ich versuche es, wird der Plan dann einfach abgelehnt und ich muss nochmal einen Bebauungsplan einreichen (das kann ja schon mal Monate dauern bis der bearbeitet wurde), oder wird am Kniestock vermerkt, dass dieser nur 80 nicht 100cm hoch sein darf, und dann wird der Bebauungsplan genehmigt?
Also ich will eben nicht unnütz Zeit verschwenden, mit mehreren Durchläufen.
mfg und Danke
Also ich will eben nicht unnütz Zeit verschwenden, mit mehreren Durchläufen.
mfg und Danke
M
Mottenhausen08.04.19 12:45Also Bebauungsplan meint hier im Forum immer "Bebauungsplan", du meinst wahrscheinlich die Zeichnungen zum Bauantrag, respektive Bauanzeige, falls es bei euch einen Bebauungsplan gibt.
WilhelmRo schrieb:
Also ich will eben nicht unnütz Zeit verschwenden, mit mehreren Durchläufen.
Vermutlich ist das überall etwas anders. Wenn die Leute vom Amt nett sind (z.B. bei uns), dann rufen sie bei Dir an und sagen, "so und so geht das nicht, Sie brauchen noch das und das." Dann reichst Du das nach und der Antrag wird weiter bearbeitet. Wenn Sie überlastet sind, dann kurzer Prozess und aus die Maus. Gibt es denn jemand in der Nachbarschaft, der den Meter hat? Dann den fragen.
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