Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baumfällung Begründung zur Genehmigung


Erstellt am: 03.10.10 22:14

P
paulino
03.10.10 22:14
Hallo ,

bei unserem Bauvorhaben haben wir auf dem Grundstück einige Birken zu stehen, die nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen.

Die Frage für uns ist, ob wir die Bäume mit Begründung des Hausbauens und Erstellung einer Garage an der Stelle wo die Bäume Wachsen als Begründung zur Fällungsgenehmigung reinnehmen, oder es ist auch möglich, über den schlechten Zustand der Bäume und starke Verschattung für unser künftiges Haus die Genehmigung zu beantragen.

Gibt es dabei Unterschiede in der Ersatzleistung ( Kostenmäßig) oder in der Ersatzbepflanzungsmaßnahmen abhängig von Begründung zu Baumfällgenehmigung.

Wer hat da Erfahrung. Welche Begründung und daraus ableitenden Maßnahmen wären sinnvoll und für uns mit wenigem Aufwand/Kosten verbunden?

Unser Vorhaben ist in Berlin-Rudow


Grüße

paulino
B
Bauexperte
04.10.10 09:36
Hallo,
paulino schrieb:
Die Frage für uns ist, ob wir die Bäume mit Begründung des Hausbauens und Erstellung einer Garage an der Stelle wo die Bäume wachsen als Begründung zur Fällungsgenehmigung reinnehmen, oder es ist auch möglich, über den schlechten Zustand der Bäume und starke Verschattung für unser künftiges Haus die Genehmigung zu beantragen.
Es ist ehrlicher, das BV als Begründung heranzuziehen, zumal, wenn die Birken im Baufenster stehen. Wenn Du die Bäume als "krank" angibst, sollten sie das auch sein, denn fußend darauf kommt Jemand heraus und begutachtet die Bäume.
paulino schrieb:
Gibt es dabei Unterschiede in der Ersatzleistung ( Kostenmäßig) oder in der Ersatzbepflanzungsmaßnahmen abhängig von Begründung zu Baumfällgenehmigung.
Meines Wissens nicht, Du bekommst von der Kommune in jedem Fall eine Liste der anzupflanzenden ErsatzSträucher

Freundliche Grüße
P
paulino
06.10.10 07:31
Hallo Bauexperte,

Es ist wirklich so, dass die bäume auch krank sind und schon daswegen gefällt werden müssen.
bäumebirkengenehmigung