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ᐅ Zahlungsplan Einfamilienhaus über GU - Verwundert*


Erstellt am: 23.10.18 08:56

S
Schwimmbutz
23.10.18 11:21
ypg schrieb:
In 1.1 sind ist die ganze Planung inkl des Erstellen des Bauantrages drin. Völlig ok!

Ist bis jetzt der beste Zahlungsplan, den ich je lesen durfte.

Aber die Planungen fangen doch dann erst an, wieso muss ich da in Vorleistung gehen?
K
Kekse
23.10.18 11:27
Inwiefern ist das da drin? Da steht „Vertragsbestätigung“, also quasi direkt nach Unterschrift. Unsere erste Rate war nach Erstellung der Bauantragsunterlagen fällig (deutlich nach Vertragsbestätigung) und selbst da waren längst nicht alle Planungsleistungen drin (Statik, Entwässerung, Bodengutachten und TGA-Planung sind noch in der Mache, Bauantrag ist längst eingereicht).
H
HilfeHilfe
23.10.18 11:32
Nachfragen und dann 1.1 ändern lassen. Wenn die Kommunikation so gut ist sollte es kein Problem sein
Y
ypg
23.10.18 12:01
Schwimmbutz schrieb:
Aber die Planungen fangen doch dann erst an, wieso muss ich da in Vorleistung gehen?

Ein GU geht meist mit seinen Typenhäusern in Vorleistung. Die Planung ist ja irgendwann mal gemacht worden. Auch gibt es schon logistische Planungen - ihr werdet beim GU ja sehr wahrscheinlich jetzt schon eine Kartei haben.
Auch unterschreibt man oft erst, wenn vieles schon geplant wurde.
Wenn es bei Euch nicht so ist, dann verhandeln, wie es @HilfeHilfe rät.
Der Zahlungsplan ist mit dem Werksplan mal für alle Kunden erstellt und notariell geprüft worden.
Wenn Kunden als Einzelfälle auftreten, kann man bedingt etwas ändern lassen.
S
Schwimmbutz
23.10.18 12:14
Danke für die Infos.

Die Baugesellschaft plant unser Haus komplett individuell nach unseren Wünschen. Es gibt keine Anlehnung an ein Typenhaus.

Wir haben Grundrisse und Außenansichten als Entwürfe erhalten.
Y
ypg
23.10.18 12:28
Schwimmbutz schrieb:
Wir haben Grundrisse und Außenansichten als Entwürfe erhalten.

Und die sind nur das Papier wert?
vorleistungvertragsbestätigung