ᐅ Übernahme v Bauträger: Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung?
Erstellt am: 02.09.18 22:43
Hallo,
wir haben am 31.08.18 unseren Mittelhaus (Neubau) vom Bauträger übergeben bekommen.
Ich habe gestern eine Kündigung an die Gebäudeversicherung gesendet.
Ich habe eine Frage. Wann wäre man frühstens aus der Versicherung?
Gibt es bei einer neuen Gebäudeversicherung eine Wartezeit? Hätte ich lieber mit Wunschtermin kündigen sollen?
wir haben am 31.08.18 unseren Mittelhaus (Neubau) vom Bauträger übergeben bekommen.
Ich habe gestern eine Kündigung an die Gebäudeversicherung gesendet.
Ich habe eine Frage. Wann wäre man frühstens aus der Versicherung?
Gibt es bei einer neuen Gebäudeversicherung eine Wartezeit? Hätte ich lieber mit Wunschtermin kündigen sollen?
H
HilfeHilfe03.09.18 06:58Verstehe die Frage nicht. Frag doch die Versicherung . Eine neue ist schnell abgeschlossen
Wer ein Haus hat, hat es zu versichern. Wer es verkauft, überträgt die Versicherung auf den Käufer, der hat nun ein vierwöchiges Kündigungsrecht, die Versicherung wird ansonsten seine. Das gilt ab Besitzübergang, bin da aber nicht ganz sicher, kann auch ab Eigentumsübergang sein. Die alte Versicherung gilt immer bis Jahresende, zum 1.1.19 braucht der TE somit was Neues, oder aber er übernimmt. Kann ja eine günstige Police gewesen sein. Karsten
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