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ᐅ Abstand von Grundstücksgrenze bei tieferem Nachbargrundstück


Erstellt am: 04.07.18 13:18

E
Escroda
04.07.18 19:11
mroktober schrieb:
Ich war der jenige der nicht unterschrieben hat, weil das Dach an mein Grundstück grenzt.
Und das war gut so. Mit der Unterschrift erklärst Du Dich mit dem Bauvorhaben einverstanden, auch mit den Abweichungen von der Landesbauordnung und verwirkst deine Abwehrrechte. Daher ist es ratsam, die Pläne genau zu prüfen. Am Besten lässt man sich Kopien geben und geht zu einem Beratungstermin beim Bauamt oder befragt einen unbeteiligten Architekten.

Du musst nicht begründen, warum Du nicht unterschreiben möchtest. Du kannst (musst aber nicht) der Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde aber deine ausdrückliche Nichtzustimmung und / oder deine Einwände gegen das Bauvorhaben schriftlich mitteilen.

Sollte das Bauvorhaben trotz fehlender Zustimmung genehmigt werden, muss Dir die Baugenehmigung zugestellt werden. Dann könnte der Gang zum Fachanwalt hilfreich sein (Fristen beachten!).
M
mroktober
04.07.18 19:55
Hallo Escroda,

danke für die Ratschläge, das mit der genauen Überprüfung und Kopie wäre von Anfang an besser gewesen. Jetzt sind wir wieder einwenig schlauer. Man lernt halt nie aus.

Ich werde die Begründung jetzt fertig machen und abwarten was passiert.

Sonnige Grüße
P
Payday
04.07.18 21:57
11ant schrieb:
Aber das dann nicht mit mehr als 3m Wandhöhe, je nach Landesbauordnung.

schon richtig, wie ich ja auch schon schrieb. aber die niedrigste Höhe nach Landesbauordnung sollte 2,75 sein. kann man je nach Konstruktion schon noch ohne größere Probleme hinbekommen.

wie so ist sind paar Bilder mehr wert als 20 Seiten Beschreibung. wie hoch ist der Höhenunterschied überhaupt und wie ist das gegen rutsch gesichert?
bauvorhabenlandesbauordnung