Kündigung Hausvertrag Fertighausbau - Schadensersatzansprüchen?

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M

Manni0815

Hallo,

dieses Thema wurde ja eigentlich schon zu Hauf angesprochen, jedoch haben wir noch keine abschließenden Bemerkungen gefunden, d.h. die Forumsmitglieder, die kündigen wollten bzw. gekündigt haben, haben leider nicht weiter mitgeteilt wie sie sich letztlich mit dem jeweiligen Hausanbieter verständigt/geeinigt haben. Daher würden wir uns generell über Rückmeldung freuen wie das Ganze bei den Betroffenen letztlich ausgegangen ist und erhoffen uns auch Ratschläge mit evtl. Lösungsansätzen.

Kurz zu unserem Fall:
Wir hatten ein Verkaufsgespräch bei dem uns das Musterhaus vorgestellt wurde sowie der grobe Rahmen und unsere Vorstellungen für den Bau eines Fertighauses abgesteckt wurden.
Beim 2. Verkaufsgespräch eine Woche später wurde uns mündlich zugesagt, dass der Fertighausanbieter verschiedene Grundstücke in der Gegend in der wir bauen möchten zur Verfügung hätte und im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde uns dann ein Angebot für den Hausbau vorgelegt (auf Grundlage unserer Angaben im 1. Verkaufsgespräch) und vor Unterschrift besprochen, in dem dieses Grundstück zusätzlich zu den Kosten für das Haus einkalkuliert wurde.

Da wir kein Grundstück hatten und sich das ganze gut angehört hat, haben wir uns vom Verkaufsberater „überrumpeln“ lassen und, naiv wie wir waren und wie wir jetzt wissen, einen Hausvertrag unterschrieben. vorher (wie in mehreren anderen Fällen hier im Forum schon beschrieben und natürlich nur mündlich), dass es sich lediglich um einen Vorvertrag handeln würde und das Unternehmen sich lediglich rechtlich absichern möchte, damit wir das Grundstück, welches sie uns nach Vertragsunterzeichnung anbieten, nicht mit einem anderen Anbieter bebauen können. Es kam zu keiner Zeit zur Sprache, dass der Anbieter keine Grundstücke hat!

Der Verkaufsberater versicherte uns in diesem Gespräch außerdem, dass wir jederzeit kostenlos von diesem Vertrag zurücktreten könnten, wenn wir kein Grundstück hätten oder die Finanzierung nicht steht (wie ebenso in mehreren anderen Fällen hier im Forum schon beschrieben und natürlich nur mündlich).
Auf meine Rückfrage wo das denn in den AGB stehe verwies er mich auf §6 – Bau und Liefervoraussetzungen, in dem es darum geht, dass das Unternehmen erst verpflichtet ist die Leistungen zu erbringen wenn der Bauherr allen seinen Verpflichtungen (wie bspw. Baugenehmigung) nachgekommen ist. Er meinte dann, dass dieser Passus auch impliziert, dass wir jederzeit zurücktreten könnten wenn o.g. Fälle eintreten.
Wir haben jedoch stand heute weder ein Grundstück, noch steht eine Finanzierung. Der Anbieter hat natürlich, entgegen der irreführenden Aussagen des Beraters, keine Grundstücke. Uns wurden lediglich die Grundstücke aus Immobilienportalen aufgezeigt, die wir selbst schon gesehen hatten und die nicht unseren Vorstellungen entsprochen haben.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Dies scheint ja in der Branche eine übliche Masche zu sein (eigentlich würde ich sagen Vortäuschung falscher Tatsachen, aber da nur im Verkaufsgespräch mündlich erwähnt, kann ich ja leider nichts beweisen) und dagegen müsste man doch vorgehen können. Haben wir hier irgendwelche Aussichten ohne Schadensersatzforderungen aus diesem Vertrag heraus zu kommen?
Und wenn nicht, kann der Anbieter hier auf den in den AGB erwähnten 10% der angegebenen Kosten bestehen? Laut §648 wären es ja lediglich „5 vom Hundert“? Es wurden bis auf einige Telefonate mit dem Verkaufsberater, sowie der Einzeichnung des Hauses im Bauplan ein möglichen Grundstückes wohl durchgeführt von einem Architekten, sonst keine Leistung seitens dem Anbieter erbracht.

Wir wollten zunächst die Möglichkeiten des Forums und die Erfahrungen der Community nutzen, bevor wir uns letztlich an einen Anwalt wenden. Bitte schreibt auch keine Antworten bezugnehmend auf unsere Naivität und Gutgläubigkeit, wir wissen selber, dass wir hierbei ziemlichen Mist gebaut haben :-(

Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten!
 
H

HilfeHilfe

echt haarsträubend... weiß gar nicht wo ich anfangen soll


Es kam zu keiner Zeit zur Sprache, dass der Anbieter keine Grundstücke hat!

Der Anbieter hat natürlich, entgegen der irreführenden Aussagen des Beraters, keine Grundstücke. Uns wurden lediglich die Grundstücke aus Immobilienportalen aufgezeigt, die wir selbst schon gesehen hatten und die nicht unseren Vorstellungen entsprochen haben.

naja... der Bauträger hatte sehr wohl Grundstücke, nur nicht die die euch gefallen haben....

Wir haben jedoch stand heute weder ein Grundstück, noch steht eine Finanzierung.
Entschuldigung, man unterschreibt doch keinen Vertrag und kümmert sich dann um eine Finanzierung ? Dann scheint man sich ja seiner Sache wirklich sicher zu sein !


Grundsätzlich, was nützten euch Erfahrungsberichte ? Ab zum Anwalt und das ganze Prüfen lassen. Glaube nicht das es Erfolg hat
 
M

Manni0815

Erstmal danke für die Rückmeldung!

naja... der Bauträger hatte sehr wohl Grundstücke, nur nicht die die euch gefallen haben....
Zum einen habe ich bei meiner Ausführung zum Thema Grundstück ein entscheidendes Wörtchen vergessen: Der Verkaufsberater hat uns schon beim ersten Gespräch suggeriert, dass das Unternehmen eigene Grundstücke hätte und zwar in den Ortschaften zu denen wir nichts im Internet gefunden hatten und dies im 2. Gespräch nochmal verdeutlicht, dass das mit den Grundstücken kein Problem werden würde. Zum anderen kam es halt in diesem Gespräch nie zur Sprache, dass die sich lediglich bei Immobilienportalen bedienen, sonst wären wir auch überhaupt nicht darauf eingegangen. Weil um dort nachzuschauen muss man keinen Vertrag unterschreiben...

Entschuldigung, man unterschreibt doch keinen Vertrag und kümmert sich dann um eine Finanzierung ? Dann scheint man sich ja seiner Sache wirklich sicher zu sein !
Dazu muss ich sagen, wir hatten uns bezüglich der Finanzierung eines Hauses natürlich vorab beraten lassen, mit dem Ergebnis, dass es hier wohl keine Probleme gäbe. Nur ohne passendes Grundstück können wir kein Haus bauen und ohne Haus benötigen wir auch kein Geld. Deshalb steht also noch keine Finanzierung.
 
H

HilfeHilfe

Erstmal danke für die Rückmeldung!



Zum einen habe ich bei meiner Ausführung zum Thema Grundstück ein entscheidendes Wörtchen vergessen: Der Verkaufsberater hat uns schon beim ersten Gespräch suggeriert, dass das Unternehmen eigene Grundstücke hätte und zwar in den Ortschaften zu denen wir nichts im Internet gefunden hatten und dies im 2. Gespräch nochmal verdeutlicht, dass das mit den Grundstücken kein Problem werden würde. Zum anderen kam es halt in diesem Gespräch nie zur Sprache, dass die sich lediglich bei Immobilienportalen bedienen, sonst wären wir auch überhaupt nicht darauf eingegangen. Weil um dort nachzuschauen muss man keinen Vertrag unterschreiben...

Dazu muss ich sagen, wir hatten uns bezüglich der Finanzierung eines Hauses natürlich vorab beraten lassen, mit dem Ergebnis, dass es hier wohl keine Probleme gäbe. Nur ohne passendes Grundstück können wir kein Haus bauen und ohne Haus benötigen wir auch kein Geld. Deshalb steht also noch keine Finanzierung.
ja sorry da bin ich zu wenig Jurist, aber es steht aussage gegen aussage... wenn du nix schriftliches hast mit den Grundstücken, beratungsprotokoll ähnliches...

ich mein die haben den Bauvertrag...
 
O

Otus11

Und wenn nicht, kann der Anbieter hier auf den in den AGB erwähnten 10% der angegebenen Kosten bestehen? Laut §648 wären es ja lediglich „5 vom Hundert“?
Vorsicht...

§ 648 Satz 3 Baugesetzbuch lautet:

"Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen."

Das ist eine gesetzliche, für beide Seite widerlegliche Vermutung zur Schadenshöhe. Wenn der UN 10 %, 20 % oder 50% Schaden darlegen und beweisen kann, dann würden die ihm auch zugesprochen. 10 % ins Blaue hinein als Wunschkonzert des UN können klappen, müssen es aber nicht.

§ 648 Baugesetzbuch gilt zudem nur für den Werkvertrag. Einen "Hausvertrag" gibt es rechtlich nicht. Je nach Konstellation/Vertrag könnte es aber. auch ein "Bauträgervertrag" (Kauf Grundstück mit Hauserstellung) sein (was dann aber notariell beurkundet hätte werden müssen, es also eher nicht sein dürfte)..

Wichtiger sind aber die unterschiedlichen Rechtsfolgen zwischen
** ordentlicher Kündigung § 648 Baugesetzbuch (Zahlung) und
** Kündigung aus wichtigem Grund § 648a Baugesetzbuch (keine Zahlung).

Wesentlich schlauer wäre es daher, auf Letztere abzustellen...
Das kommt aber - wie immer bei den Juristen - "darauf an" (Vertrag, Beweislast etc.).

Spare dir also die Zeit hier, plane um die >1.000 EUR für einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ein, verbuche dies als Lehrgeld und vereinbare dort einen Termin. Auch die Verbraucherzentrale mit der Bauberatung können eine gute Anlaufstelle sein.

Der eigene Zeit und Nervenaufwand für den anstehenden Parcours ist freilich in Geld nicht zu bemessen.
 
M

Manni0815

Danke nochmals für die Rückmeldungen!

Wichtiger sind aber die unterschiedlichen Rechtsfolgen zwischen
** ordentlicher Kündigung § 648 Baugesetzbuch (Zahlung) und
** Kündigung aus wichtigem Grund § 648a Baugesetzbuch (keine Zahlung).

Wesentlich schlauer wäre es daher, auf Letztere abzustellen...
Das kommt aber - wie immer bei den Juristen - "darauf an" (Vertrag, Beweislast etc.).
Den §648a (5) Baugesetzbuch hatte ich auch schon durchgelesen, nur was ist ein wichtiger Grund?

Dieses Urteil wird in unserem Fall wohl eher nicht zum Tragen kommen oder?

Spare dir also die Zeit hier, plane um die >1.000 EUR für einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ein, verbuche dies als Lehrgeld und vereinbare dort einen Termin. Auch die Verbraucherzentrale mit der Bauberatung können eine gute Anlaufstelle sein.

Der eigene Zeit und Nervenaufwand für den anstehenden Parcours ist freilich in Geld nicht zu bemessen.
Dass ich hier nun definitiv Lehrgeld bezahlen muss ist unstreitig und auch mittlerweile eingeplant. Jedoch habe ich hierbei die Ungewissheit, ob Aussicht auf Erfolg mit hinzuziehen eines Anwalts gegeben ist, wenn ich denn den Schadenersatz ganz (was wohl eher unrealistisch ist) bzw. zumindest zu gewissen einem Teil reduzieren möchte. Ich habe die Befürchtung, dass ich neben den vollen Schadensersatzansprüchen noch zusätzlich die Anwaltskosten tragen muss.

Ich habe bisher auch noch keine Kündigung verfasst und auch noch nicht mit dem/der Verkaufsberater/Kundenbetreuung des Unternehmens über mein Vorhaben gesprochen. Sollte ich dies erst nach einem Gespräch mit dem Fachanwalt tun oder wäre ein Klärungsversuch im Vorfeld schon ratsam bzw. ist sogar davon abzuraten?

Vielen Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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