ᐅ Abtretung der letzten Abschlagszahlungen
Erstellt am: 19.06.18 11:52
Mir ist es halt wichtig, dass ich bei Baumängel die Zahlungen verweigern kann. Da hier von einer Abtretung die Rede ist, hatte ich halt Bedenken ob ich rechtlich gesehen wirklich die Kontrolle in dem Fall behalte ...
PS. Mein Finanzberater meint, das wäre normale Vorgehensweise. Ich würde nicht zahlen aber das Geld auch nicht anderweitig verwenden können... also eine andere Firma bezahlen...damit sichert sich der GU ab
Gruß
PS. Mein Finanzberater meint, das wäre normale Vorgehensweise. Ich würde nicht zahlen aber das Geld auch nicht anderweitig verwenden können... also eine andere Firma bezahlen...damit sichert sich der GU ab
Gruß
H
HilfeHilfe19.06.18 19:02body123 schrieb:
Mir ist es halt wichtig, dass ich bei Baumängel die Zahlungen verweigern kann. Da hier von einer Abtretung die Rede ist, hatte ich halt Bedenken ob ich rechtlich gesehen wirklich die Kontrolle in dem Fall behalte ...
PS. Mein Finanzberater meint, das wäre normale Vorgehensweise. Ich würde nicht zahlen aber das Geld auch nicht anderweitig verwenden können... also eine andere Firma bezahlen...
GrußJa sag ich doch und dann ? Zahlst du berreitstellungszinsen und Zinsen auf den abgerufenen Teil . Wobei die Bank der Abtretung nicht folgen mussR
Rumpelkopf19.06.18 19:07.....und wenn an den GU u.a. wegen Baumängel nicht ausgezahlt wird, wird gar nicht ausgezahlt!?!?
H
HilfeHilfe24.06.18 22:36body123 schrieb:
@HilfeHilfe
Wie meinst du das? Die Bank muss der Abtretung nicht folgen ?
GrußDu brauchst Bank eigene FormulareH
hampshire24.06.18 22:50Der TE schreibt, dass er die Zahlung freigeben muss. Bei Mangel keine Freigabe. Ich erkenne keinen Kontrollverlust.