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ᐅ Baugenehmigung was muss aufgeführt sein? Rechtssicherheit?


Erstellt am: 13.06.18 08:32

W
William2017
13.06.18 08:32
Hallo Zusammen,

und gut das es das Forum gibt. Wir kommen nicht richtig weiter evtl. kann uns jemand helfen.

Wir haben ein Haus im Außenbereich gefunden, gehört der Familie seit 1962 und wurde damals bebaut.
Seit 2003 wurde es dann dauerhaft bewohnt. Vorher in 2001 wurden Fenster, Außenputz, Strom und Heizung auf den Aktuellen Stand gebracht. Wasseranschluss verlegt. Das Haus hat eine Dreikammer Klärgrube die regelmäßig gelehrt wird. Auch die Post wird gebracht und die Gemeinde ist verantwortlich für die Weg bis zum Haus und räumt diese im Winter.

Laut Baubeschreibung von 1962 steht unter 2.4 Bei der Planung sind neben den bauaufsichtlichen eingeführten Normen die Wohnungsbaunormen berücksichtigt worden. Begründung, falls diese Normen nicht angewendet worden sind: es handelt sich um einen Um- und Ausbau.

Als Stempel haben wir den von der Bauaufsicht und Wichtig - Zur Baugenehmigung vom 24.09.68 gehörig Az.....

Was wir nicht haben ist die original Baugenehmigung. Laut Makler dürfen wir aus Bestandsschutz gründen dort wohnen, aber Rechtssicherheit gibt uns das nicht.

Wie sollen wir vorgehen? Was muss genau in der Baugenehmigung stehen?

Gruß Akoser
H
HilfeHilfe
13.06.18 11:13
wollt ihr das bauen oder was ist los
N
niri09
13.06.18 12:08
Ihr geht zur Bauaufsicht und fragt nach der Einsicht der Unterlagen mit dem Aktenzeichen XY.

Bestandsschutz bedeutet ja das Veränderungen am Bauwerk untersagt sind und auch kein Recht zur Erweiterung besteht.
Worum geht es? Ihr wisst nicht ob man darin wohnen darf, denn bisher wurde es ja bewohnt? Oder wollt ihr es Umbauen? Bei solchen Fragen immer zum Bauamt, schließlich haben sie die Genehmigung erteilt.
W
William2017
13.06.18 12:15
Hallo Danke, für die ersten Informationen. Wir wollen am Haus selber nichts ändern. Vielleicht noch den Rest vom dach ausbauen, ein teil ist bereits ausgebaut und so auch damals genehmigt wurden.

Unsere Maklerin hat jetzt nach langen hin und her mit dem Bauamt doch die passende Ansprechpartnerin gefunden. Wir werden jetzt hoffentlich die original Baugenehmigung bald in den Händen haben. Und hoffen das da nicht doch Ferienhaus oder so etwas ähnliches steht.
E
Egon12
15.06.18 12:39
Rechtssicherheit wirst du im Forum nicht bekommen, die Rechtssicherheit gibt es nur beim Bauamt.

Liebes Bauamt, wir haben Interesse des Flurstück sowieso Adresse sowieso zu kaufen, auf dem Flurstück steht eine bauliche Anlage, welchen Baurechtsstatus besitzt die Anlage.

Wohnbebauung mit Bestandschutz, Schwarzbau, Wochenendhaus.

Vielen Dank
Tausend Küsse
Y
ypg
15.06.18 13:05
Ich sehe zur Zeit auch keine Verbindung von einer Baugenehmigung zu einem Wohnrecht.
In Wohnungen besitzt man auch keine Baugenehmigung.

Letztendlich geht es wohl um die Frage der Legalität des Hauses, und da wäre @Egon12 Variante von Vorteil, wenn man dann auch noch Fragezeichen verwendet 😉
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