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ᐅ Unterkonstruktion Verschraubung Vorhangfassade Zulässigkeit


Erstellt am: 07.06.18 22:00

A
arner
07.06.18 22:00
Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage zur Zulässigkeit der Verschraubung einer Unterkonstruktion einer Vorhangfassade:

Situation: Der Untergrund ist eine relativ lose gesetzte Bruchsteinwand aus Sandstein. Darauf, als Unterkonstruktion, eine vertikale Lattung mit 60cm Abstand aus KVH-Fichte 60x120mm (die 60mm an der Wand). Auf die Lattung außenseitig 60mm Steico-Holzfaserdämmplatte aufgetackert. Die entstehenden Kästen mit Steico-Zell (Holzfasern) ausgeblasen. Darauf soll noch mal eine vertikale Lattung und außen eine horizontale Rhombusschalung. Die Fassade ist 3 Meter hoch und geht über drei Wände, 7m, 11m, 4m.

Die Umsetzung so einer Dämmung unterliegt ja konstutiven und auch sicherheitstechnischen Anforderung.

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an die Schrauben und Dübel, mit denen die vertikale Lattung für die Unterkonstruktion in die Bruchsteinwand gedübelt wird. Ich höre hierzu immer wieder unterschiedliche Meinungen.

Braucht der Dübel eine Zulassung für Sandstein? Oder muss die komplette Verschraubung ein für diese Situation bauaufsichtlich zugelassens System sein? Oder kann irgendwas verwendet werden, hauptsache hält?

Eine logische Erklärung hatte ich von einem Fischer-Mitarbeiter, der sagte es _muss_ ein für diese Situation zugelassenes System aus Dübel und Schraube verwendet werden, da nur so Daten für die Berechnung zur Verfügung stehen mit denen die Haltbarkeit der Konstruktion ermittelt und ggf. bewiesen werden kann.

Ein Tischler meinte man könnte nehmen was man wolle und müsse nicht auf Zulassungen oder so achten.

Wie verhält sich das? Welche gesetzliche Regelungen gelten und an welche Anforderungen muss man sich bei der Umsetzung halten? Kann man das eventuell irgendwo nachlesen?

Danke für Eure Antworten!
H
hanse987
08.06.18 09:34
Aus meiner Sicht hat Fischer nicht so unrecht mit der Aussage. Was nützt z.B. ein Dübel für Beton im Sandstein. Die Tischleraussage ist so in der Art: "Haben wir immer so gemacht und hat gehalten!"

Wenn ich oben aber lese, dass es eine Bruchsteinwand ist, dann wird es mit der DIN-Wand aus einer Dübelprüfung auch nicht viel zu tun haben. Da gibt es noch die Möglichkeit, von Auszugsversuchen des Dübelherstellers vor Ort und dieser empfiehlt einen Dübeltyp (max. Belastung und/oder max. Dübelabstand). Dies ist bei unbekannten Wandtypen aus meiner Sicht die beste Lösung.
A
arner
24.06.18 18:05
Hallo hanse987,
hanse987 schrieb:
"Haben wir immer so gemacht und hat gehalten!"
Ne, eigentlich noch schlimmer, der Tischler hat das das erste Mal gemacht.
[
hanse987 schrieb:
Da gibt es noch die Möglichkeit, von Auszugsversuchen des Dübelherstellers vor Ort und dieser es empfiehlt einen Dübeltyp (max. Belastung und/oder max. Dübelabstand). Dies ist bei unbekannten Wandtypen aus meiner Sicht die beste Lösung.

Das war ja auch das was ich meinte. Über den Auszugsversuch kriegt man konkrete Werte zur Haltbarkeit mit denen man dann die Anzahl der erforderlichen Dübel und Schrauben ermitteln kann.

Aber, unabhängig davon ob das sinnvoll ist oder nicht: Was MUSS gemacht werden, also an welche Richtlinien / Gesetze / Vorgaben muss sich das ausführende Unternehmen halten? MUSS das überhaupt gerechnet werden oder nicht?

Es heißt ja immer "nach dem Stand der Technik" oder "bauaufsichtlich zugelassen" etc. aber was gilt konkret?

Aber wo stehen die Vorschriften die konkret einzuhalten sind? Das müsste ja eigentlich die Bauverordnung oder Bauordnung sein. Welchen Teil davon ist hier anzuwenden, oder kann man alles machen, Hauptsache hält über die Zeit der Gewährleistung?

Kann mir jemand einen Link oder so geben, wo das nachgelesen werden kann, oder - ich meine hier sind Links verboten - ein Tipp wie ich googeln kann?

Danke![/QUOTE]
H
hanse987
24.06.18 18:44
Mit einer fachkundigen Antwort kann ich leider nicht dienen, aber Google mal: „wann brauche ich einen zugelassenen Dübel“ da gibt es beim 2ten oder 3ten Ergebnis eine Liste von Fischer über die Verwendung bei verschiedenen Einsatzzwecken.

Jetzt meine Laienmeinung. Kann beim Absturz der Vorhangfassade jemand zu Schaden kommen? Wenn ich allein schon lese 60x120mm Lattung, würde ich es mit JA beantworten. Dann muss aus meiner Sicht ein für den Anwendungsfall geeigneter Dübel verwendet werden. Dies kann dann nur einer sein mit Zulassung oder wenn es für den Untergrund keine Zulassung gibt dann einer welcher man nach einem Test vor Ort auswählt.
A
arner
14.07.18 12:27
hanse987 schrieb:

Jetzt meine Laienmeinung. Kann beim Absturz der Vorhangfassade jemand zu Schaden kommen?

Ja, definitiv. Die eine Seite ist 11 x 3 Meter. Auf der Südseite soll oberhalb ein Balkon aufgesetzt werden.

Was ich halt komisch finde ist, dass keiner dazu was sagen kann ob man das nicht einfach irgendwo nachlesen kann - übrigens auch nicht mein RAW. Das muss ja irgendwie gesetzlich geregelt sein.
´
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