ᐅ Carportstellplätze kleiner als im Plan Gebaut - Tolerieren?
Erstellt am: 27.05.18 14:57
Gilt der Architektenplan nicht auch als zugesicherte Eigenschaft?? Laut dem müssten es eben insgesamt 5,30m sein, statt den realen 5,15m. Ich meine von der Wohnung selbst können sie ja auch nicht einfach 15cm weg lassen und sagen du hast 3 Zimmer bestellt und 3 Zimmer hast du bekommen. Ich weiss schon worauf du hinaus willst, aber das kommt mir etwas zu pauschal vor.
Wohnungen werden nach Quadratmetern bepreist, Stellplätze nach Einzel / Doppel übereinander / Doppel nebeneinander / mit oder ohne Tor usw., aber 263 cm breit und 271 cm breit kosten typischerweise gleich. Die wiegt niemand grammweise nach. Wenn Du nicht ausdrücklich "für Phaeton passend" gekauft hast, paßt eben nur Passat.
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H
HilfeHilfe28.05.18 06:45tomtom79 schrieb:
@11ant
Mit Verlaub das ist doch quatsch was du da wieder von dir lässt, wenn ihm Grundrisse - Zeichnungen zu grundeliegen dann hat der Bauträger sich gefälligst daran zu halten.Da kommen wir wieder zu dem Thread zurück Kunde vom Bauträger ist gar kein Kunde sondern freier und muss die Spielregeln des Bauträgers akzeptieren. Ich finde auch wenn die Pläne notariell beurkundet wurden es einzuhalten giltÄhnliche Themen