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ᐅ Zugewinngemeinschaft bei Bau


Erstellt am: 20.04.18 07:50

H
HilfeHilfe
20.04.18 07:50
Hallo,

wir haben wieder verstärkt TE mit der Konstellation:

1. Lebensgemeinschaft Kind de oder in Planung. Mann finanziert allein oder mit Lebensgefährtin. Frau kommt nicht ins Grundbuch und muss nichts für Haus zahlen. Darf aber in halbtags Kinder hüten

2. Ehe, Mann finanziert mit oder ohne Frau. Geht allein ins Grundbuch. Frau darf Kinder halbtags Kinder hüten


Wie schaut es mit Zugewinngemeinschaft aus ? Wenn der Mann sein Eigentum tilgt. Kriegt die Frau 50 % von der Tilgung bei Scheidung ? Kriegt Sie 50 % de Wertzuwachs ?

Findet ihr gut das ein Mann sein Ding fährt ?
M
Müllerin
20.04.18 08:02
Gut? Nein, jede Frau die nicht im GB steht, sollte wenigstens möglichst Vollzeit arbeiten, sonst hat sie echt schlechte Karten wenns mal schief läuft.
Bezahlen würde ich in so einem Fall auch maximal eine Art anteiliger Miete.

Bzw wird es so was bei mir eh nicht geben, weil vh, zu 50% im GB stehend und 45% des Hauskapitals beigesteuert.
Sollte es bei uns in die Brüche gehen, muss er mich "wenigstens" auszahlen...
Y
ypg
20.04.18 08:35
Ich hätte mich nie meinem Mann oder Freund abhängig gemacht.
Deshalb hab ich wohl kein Kind. Deshalb hab ich ein Haus mit meinem Mann.

Ich finde es schlimm, dass man bei „Familie schaffen, Kinder zeugen“ etc nicht mal Reife besitzt, an Beständig-, Verlässlich- und Gemeinsamkeit zu denken. Statt dessen in Partnerschaft sein Single-Denken weiterleben will.

Zum Zugewinn kann ich gar nichts sagen [emoji848]
Y
ypg
20.04.18 08:36
Ich glaub nicht, dass die Tilgung automatisch der Wertzuwachs ist, die Schulden verringern sich nur... ach, keine Ahnung
A
Alex85
20.04.18 08:57
Wenn die Tilgung während der Ehe aus Mittel erfolgt, die während der Ehe erwirtschaftet wurden (zB aus laufendem Gehalt), steht ihr imho die Hälfte zu. Mal vorausgesetzt, der Wert der Tilgung ist zum Zeitpunkt der Trennung auch noch da.

Grundbuch hin oder her. Das führt ja erst mal nur dazu, dass er sie rauswerfen kann, weil sein Eigentum, sein Hausrecht.

Hab grad im Bekanntenkreis ne Trennung, wobei der Auslöser (sie! fremdgegangen, kaum zuhause. er hat ihr nichts getan, arbeitet von zuhause und kümmert sich um die Kids. sie will trotzdem nicht raus, akzeptiert die Trennung wohl noch nicht. Kinder beginnen sie zu hassen. Ihre Eltern hängen auch nich drin, weil der Grund damals von ihnen kam. Er steht aber im Grundbuch. )
J
jansens
20.04.18 08:57
In dem besagten Thread würde ja ein BGH Urteil erwähnt. Wenn das die aktuelle Rechtsprechung widerspiegelt ist ja alles Tutti . Naja, zumindest steht dann der erziehende und nicht arbeitende Partner nicht ganz mittellos dar.

Dass ein solches trennen von Gütern so gar nicht zu meinem Verständnis von Partnerschaft - schon gar nicht mit Kindern - passt, steht auf einem anderen Blatt.
grundbuchtilgungeigentumwertzuwachs