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ᐅ Wasserverband unangekündigt auf Grundstück


Erstellt am: 26.03.18 10:07

B
Basti2709
26.03.18 10:07
Guten Tag,
ich habe eine baurechtliche Frage...

Auf unserem Grundstück gibt es im östlichen Teil eine Trinkwasserleitung, einmal von Nord nach Süd. Jeweils im Abstand von 2,50 Meter links und rechts, darf in diesem Bereich nicht bebaut werden. Wir haben hier zu eine eingetragene Dienstbarkeit, das die Leitung dort liegt.

Unser Trinkwasser Bescheid wurde damals mit folgenden Zusatz ergänzt:

"Die Zugänglichkeit zu den Hauptversorgungsleitungen muss jederzeit gewährleistet bleiben. Für den Fall von Havariebeseitigungen/Rohrbrüche müssen die Leitungstrassen auch mit Baufahrzeugen (Bagger) erreichbar sein!"

Nun standen heute früh wohl 2 Arbeiter mit Warnwesten und komischen Handgerät (irgendwas mit 2 Kugeln) auf unserem Grundstück. Auch bei unserer Nachbarin gegenüber (die die Leitung ebenfalls betrifft). Meine Frau hat es mitbekommen, weil sie in Elternzeit ist. Die Männer haben nicht geklingelt oder sonstwas...einfach auf Grundstück und dieses abgelaufen...

Ich vermute ja, dass es Mitarbeiter vom Wasserverband waren. Da sie bei unserer Nachbarin ebenfalls waren (haben dort auch nicht geklingelt - sie war auch zuhause). Meine Frau hat sie gesehen, aber sich nicht getraut rauszugehen...

Meine Frage jetzt: Dürfen die jetzt, durch die eingetragene Dienstbarkeit, einfach Tag und Nacht unangemeldet auf mein Grundstück?
E
Escroda
26.03.18 10:22
Basti2709 schrieb:
Dürfen die jetzt, durch die eingetragene Dienstbarkeit, einfach Tag und Nacht unangemeldet auf mein Grundstück?
Nur im Notfall. Aber auch dann muss zuvor geklingelt werden. Sollten planbare Arbeiten notwendig sein, sollte ein Termin vereinbart werden. In der Praxis ist es vermutlich wie bei Vermessungsarbeiten. Wenn sich während einer Vermessung herausstellt, dass ich auf ein fremdes Grundstück muss, klingel ich auch ohne Terminvereinbarung. Wenn dann niemand aufmacht, habe ich Pech gehabt, auch wenn mir das Vermessungs- und Katastergesetz grundsätzlich das Betretungsrecht einräumt.

Ich würde beim Wasserverband anrufen und fragen, ob es Mitarbeiter von dort waren. Wenn dem so ist, würde ich das Verhalten monieren und zukünftige Unterlassung einfordern. Vielleicht waren es aber auch Vermesser.
B
Basti2709
26.03.18 10:51
Wenn es ein "Notfall" ist, sehe ich es ja noch ein...aber selbst da hätte man ja vorher mal klingeln können und kurz bescheid sagen...das hätte mir zumindest mein "Anstand" gesagt...


Eine Erweiterung zur ersten Frage...

Beispiel:
Wasserverband muss auf das Grundstück, sagen vorher nicht Bescheid und das Tor ist zu...dann bekomme ich Ärger weil:

Die Zugänglichkeit zu den Hauptversorgungsleitungen nicht jederzeit gewährleistet wurde...?

Wie kann ich das überhaupt realisieren? Tor immer offen stehen lassen? Oder kann ich denen auch einen Schlüssel geben? Hat hier schon mal jemand etwas ähnliches erlebt?
N
Nordlys
26.03.18 11:01
Wenn Du Dich einschliesst ja, dann müssten die Schlüssel haben. Das ist so. Kannst ja verreist sein, und dann....?
F
Fuchur
26.03.18 16:06
Du hast den richtigen Begriff wohl schon genannt. Dürfen tun sie das unangekündigt, aber der allgemeine Anstand gebietet ein gewisses Sozialverhalten, das leider nicht mehr flächendeckend anzutreffen ist.
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