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Cityimmobilien
Die Story geht weiter.
nachdem wir in der ersten Instanz den Prozeß verloren hatten, sind wir in Revision gegangen.
Die Richter entschieden, dass unser Anspruch zu Recht besteht und sprachen uns im Urteil 4 Raten a € 500 zu.
Sollte eine Rate nicht gezahlt werden, würde uns der Gesamtbetrag zugesprochen und Vollstreckbar gemacht.
Genau so kam es auch.
Der gute Herr O. zahlte nicht.
Der Gerichtsvollzieher forderte Ihn mehrfach auf den Offenbarungseid zu leisten.
Nur Herr O. erschien nicht und war auch unter der Firmenanschrift nicht anzutreffen.
Darauf hin wurde Haftbefehl erlassen.
Herr O. wurde gefasst und hat nunmehr am 19.07.2010 die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Als nächsten Schritt werden wir die Staatsanwaltschaft einschalten, da es sich hier eindeutig um Insolvenzverschleppung handelt.
Herr O. wußte zum Zeitpunkt des urteils bereits das er Zahlungsunfähig ist, was aus einem Antrag seines Anwaltes hervorgeht.
Soviel ist sicher. Ich gebe erst Ruhe wenn ich mein Geld habe oder Herr O. wegen Insolvenzverschleppung verurteilt ist.
Alle die somit noch Geld zu bekommen haben bitte ich sich zu melden um ggf. weitere Anzeigen zu erstatten.
Andreas Niemczyk
nachdem wir in der ersten Instanz den Prozeß verloren hatten, sind wir in Revision gegangen.
Die Richter entschieden, dass unser Anspruch zu Recht besteht und sprachen uns im Urteil 4 Raten a € 500 zu.
Sollte eine Rate nicht gezahlt werden, würde uns der Gesamtbetrag zugesprochen und Vollstreckbar gemacht.
Genau so kam es auch.
Der gute Herr O. zahlte nicht.
Der Gerichtsvollzieher forderte Ihn mehrfach auf den Offenbarungseid zu leisten.
Nur Herr O. erschien nicht und war auch unter der Firmenanschrift nicht anzutreffen.
Darauf hin wurde Haftbefehl erlassen.
Herr O. wurde gefasst und hat nunmehr am 19.07.2010 die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Als nächsten Schritt werden wir die Staatsanwaltschaft einschalten, da es sich hier eindeutig um Insolvenzverschleppung handelt.
Herr O. wußte zum Zeitpunkt des urteils bereits das er Zahlungsunfähig ist, was aus einem Antrag seines Anwaltes hervorgeht.
Soviel ist sicher. Ich gebe erst Ruhe wenn ich mein Geld habe oder Herr O. wegen Insolvenzverschleppung verurteilt ist.
Alle die somit noch Geld zu bekommen haben bitte ich sich zu melden um ggf. weitere Anzeigen zu erstatten.
Andreas Niemczyk
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