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dertill
Und dazu eine entsprechende Bauweise über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Also mehr als die 0,24 U-Wert Wand.Mit einer Gasheizung kann man sehr wohl noch KfW55 bauen. Man braucht dann halt Solarthermie für Warmwasser und HZ und eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Ja auch Ht' muss unterschritten werden. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sind da aber moderat und im Zweifel muss die Wand halt etwas dicker werden. Knackpunkt ist aber in der Regel der Primärenergiebedarf, der sich aus Anlagentechnik und Baustandard ergibt.Es sind 2 unabhängige Werte die erfüllt sein müssen siehe Bewertung meines Energieberaters min Anhang.
Dies trifft auf die vorher gültigen Wärmschutzverordnungen 1978 und 1984 und 1995 zu. Die Energieeinsparverordnung mitsamt ihrer Neuerungen bis 2016 wurde explizit so definiert, dass nicht nur die Gebäudehülle oder nur die Anlagentechnik betrachtet werden, sondern die Kombination unter gewissen Rahmenvorgaben einen Effizienzstandard erreichen muss.In erster Linie geht es bei der Energieeinsparverordnung um das Thema Gebaudehülle, salopp gesagt wie viel Wärme geht über Fenster, Außenwand, Boden, Decke, etc. nach außen.
Vermutlich erhält man diese Werte, wenn man ein Haus nach Energieeinsparverordnung-Standard mittels des PHI-Verfahrens bilanziert. Sinn des PHI-Verfahrens ist tatsächlich die Ermittlung der Heizlast und des Heizwärmebedarfs. Pssivhäuser werden mit LLWP beheizt, also die Zuluft wird direkt erwärmt wird und hier sollten 10 W/m² Energiebezugsfläche nicht überschritten werden, weil der Zuluftstrom sonst zu heiß wird.Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach Energieeinsparverordnung)"
Die Kosten für den Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Gastherme mit Solarunterstützung werden sich langfristig nicht groß unterscheiden, zumindest nicht prinzipiell. Bei beiden Anlagentechniken ist wichtiger, dass diese vernünftig dimensioniert und betrieben werden. Der Investment ist bei der Wärmepumpe etwas größer, der Unterhalt vielleicht etwas günstiger und im Betrieb hängt alles von Erdgas- und Strompreisen ab. Wie die in 5-10 Jahren aussehen kann dir Heute keiner sagen - günstiger wird's aber eher nicht.
Zur Bestimmung der Wärmekosten kannst du aber für KfW55 bzw. Energieeinsparverordnung 2016 an Heizwärmebedarf 40-50 kWh/m² NUTZfläche annehmen, also 60-70 kWh/m² Wohnfläche + 700-1000 kWh/Person für Warmwasser.
Die Mehrkosten durch den KfW55-Standard wirst du durch Energieeinsparungen nicht heraus bekommen. Die Förderung hilft da ein wenig, aber dann lieber 3 m² weniger bauen, die muss man gar nicht bezahlen und auch nicht beheizen.