ares83 schrieb:
Wichtig ist das das nur auf den Arbeitslohn geht, dieser muss extra ausgewiesen sein.Guter Hinweis. Eventuell muss ich die Handwerker noch mal um mehr Details auf der Rechnung bitten.M
Mastermind101.03.18 22:48Ist es.nicht so, dass es nur darauf ankommt ob man schon um Haus wohnt + gemeldet ist.
D.h. nicht alles auf einmal bauen/bauen lassen und dann einziehen, sondern Haus bauen/Bauen lassen und die Hofeinfahrt z.b. nach Einzug machen lassen, oder den Gartenbau erst nach Einzug.... Oder die französischen Balkone nach Einzug montieren lassen... Oder die Garage nach dem Einzug bauen lassen....
Heute ist nur leider der Trend alles auf einmal fertig zu haben :-)
D.h. nicht alles auf einmal bauen/bauen lassen und dann einziehen, sondern Haus bauen/Bauen lassen und die Hofeinfahrt z.b. nach Einzug machen lassen, oder den Gartenbau erst nach Einzug.... Oder die französischen Balkone nach Einzug montieren lassen... Oder die Garage nach dem Einzug bauen lassen....
Heute ist nur leider der Trend alles auf einmal fertig zu haben :-)
kaho674 schrieb:
Ist doch jetzt neu. Auch bei Neubau in einem bestehendem Haushalt.
...Nun werden erstmals auch bestimmte Handwerkerkosten für Erweiterungs- und Neubaumaß-nahmen steuerlich begünstigt. „Das kann der Anbau eines Wintergartens, der Dach- oder Kellerausbau sein, aber auch der Einbau eines Kachelofens oder eine Grundstücksumrandung in Form einer Mauer, eines Zaunes oder einer Hecke“,...Für mich ist keines der genannten Beispiele vergleichbar mit Eurem Nebengebäude. Die genannten Dinge haben alle eine Verbindung zum Hauptgebäude bzw bei Hecke oder Zaun ein Ausbau des Gartens/Geländes.
Aber versuche es. Nur Dein „hübsches Sümmchen“muss ich suchen, wenn ein Maximalbetrag von 1200 (oder so)genannt wird (20% vom Handwerkerlohn) ... ein erhofftes hübsches Sümmchen in Bezug zu 40000 sieht bei mir anders aus.