Nein, nicht auf das Haus, vereinfacht ausgedrückt aber auf die Hälfte der in den Ehejahren geleistete Tilgung.
Bin kein Jurist und in der Praxis glaube ich deutlich komplexer aber so ungefähr ist das.
Das ist aber sehr schwierig zu verallgemeinern, wenn man nicht klar während der kompletten Zeit trennt, wer was wie bezahlt hat. Wenn aber nicht klar vorher anders geregelt, steht dem Ehepartner aber definitiv ein Wertausgleich zu, da ihr ja in dieser Zeit gemeinsam veranlagt werdet und somit die Tilgung des Kredites aus eurer gemeinsamen Kasse kommt. Von welchem Konto das abgebucht wird, ist nicht entscheidend.
Mit 2 Klein-Kindern hat sie ggf, wenn das Gericht es entscheidet, das Wohnrecht, obwohl es Dein Haus ist, für welches Du bezahlst.
So war es zumindest gebräuchlich... kann aber auch sein, dass sich mittlerweile schon etwas anderes hinsichtlich der Entscheidungsträger getan hat, so dass heutzutage anders entschieden wird
Ich hab eigentlich extra allein gebaut damit nach einer Scheidung das Ganze nicht so kompliziert ist und nicht der eine Partner den anderen auszahlen muss oder das man sich nicht um das Haus prügelt.
Gut, was soll’s, am Ehevertrag führt kein Weg vorbei denn mein Haus lass ich mir sicher nicht weg nehmen.
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024 Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67454 Beiträgen