ᐅ Zaunfrage - Öffentlichen Straßenraum trotz Grünstreifen?
Erstellt am: 27.02.18 13:15
Tag liebe Häuslebauer,
sind vor einigen Monaten in unseren Neubau gezogen und inzwischen an unserer Außenanlage dran.
Jetzt wollen wir einen Doppelstabmattenzaun um das komplette Grundstück setzen.
In den Bauvorschriften steht jetzt folgendes was mir leider nicht ganz Eindeutig erscheint:
Die Höhe der Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum darf 0,80 m nicht überschreiten.
Zwischen der Hauptstraße und unserem Grundstück befindet sich ein ca. 2m breiter und 18m langer Grünstreifen mit zwei Bäumen, darf ich jetzt zwischen Grünstreifen und unserem Grundstück einen 1,63m hohen Doppelstabmattenzaun bauen oder zählt das auch schon als öffentlicher Straßenraum?
danke schon mal für die Hilfe
kompletter Auszug:
Einfriedungen (§74 (1) Nr. 3 Landesbauordnung)
3.5.1 Die Höhe der Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum darf 0,80 m nicht überschreiten. 3.5.2 Maschendraht und Drahtzäune sind nur mit Heckenhinterpflanzung zulässig, die Verwendung von Stacheldraht ist unzulässig, der Abstand von Hecken und Hinterpflanzungen zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mindestens 0,75 m betragen. HINWEIS: Die Regelungen des Nachbarrechts sind zu berücksichtigen.


sind vor einigen Monaten in unseren Neubau gezogen und inzwischen an unserer Außenanlage dran.
Jetzt wollen wir einen Doppelstabmattenzaun um das komplette Grundstück setzen.
In den Bauvorschriften steht jetzt folgendes was mir leider nicht ganz Eindeutig erscheint:
Die Höhe der Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum darf 0,80 m nicht überschreiten.
Zwischen der Hauptstraße und unserem Grundstück befindet sich ein ca. 2m breiter und 18m langer Grünstreifen mit zwei Bäumen, darf ich jetzt zwischen Grünstreifen und unserem Grundstück einen 1,63m hohen Doppelstabmattenzaun bauen oder zählt das auch schon als öffentlicher Straßenraum?
danke schon mal für die Hilfe
kompletter Auszug:
Einfriedungen (§74 (1) Nr. 3 Landesbauordnung)
3.5.1 Die Höhe der Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum darf 0,80 m nicht überschreiten. 3.5.2 Maschendraht und Drahtzäune sind nur mit Heckenhinterpflanzung zulässig, die Verwendung von Stacheldraht ist unzulässig, der Abstand von Hecken und Hinterpflanzungen zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mindestens 0,75 m betragen. HINWEIS: Die Regelungen des Nachbarrechts sind zu berücksichtigen.
Ich denke nicht, dass Du dort Deine geplante Höhe verbauen darfst, sondern eben nur die 80cm. Der Streifen zählt meines Erachtens zum Strassenraum. Vielleicht wird es klarer, wenn Du Strassenraum mit strassenseitg ersetzt. Also die Grundstücksseite, die zur Strasse hin orientiert ist, nicht höher als 80cm. So versteh ich es zumindest. Im Zweifel: Gemeinde/Bauamt anrufen und fragen, dann gibt es Gewissheit.
H
HilfeHilfe27.02.18 13:23Mäschendrääähtzäunnn, sorry musste jetzt sein
B
Baustelle201628.02.18 18:14HilfeHilfe schrieb:
Mäschendrääähtzäunnn, sorry musste jetzt seinEigentlich eher Moschendrohtzaon... um in der Phonetik zu bleiben. Nur mal so.[emoji16]B
Bieber081528.02.18 21:25Waldifix schrieb:
Zwischen der Hauptstraße und unserem Grundstück befindet sich ein ca. 2m breiter und 18m langer Grünstreifen mit zwei Bäumen, darf ich jetzt zwischen Grünstreifen und unserem Grundstück einen 1,63m hohen Doppelstabmattenzaun bauen oder zählt das auch schon als öffentlicher Straßenraum?Rechtlich gesehen bildet der gesamte öffentliche Bereich die Straße. Was Du als Straße bezeichnest, ist vermutlich nur die Fahrbahn derselben. Insofern ist hier nur eine 80 cm hohe Einfriedung zulässig.Ähnliche Themen