ᐅ Grundstück umschreiben sinnvoll? Notar- und Grundbuchkosten?
Erstellt am: 26.02.18 15:17
Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, mein Thema hat auch noch was mit Erbrecht zu tun. Folgender Sachverhalt:
Ich selber habe im Zug eines vorweggenommenen Erbes ein Grundstück von meinen Eltern überschrieben bekommen (ohne evtl. Rückforderungen). Gleichzeitig haben meine Ehefrau und ich das Nachbargrundstück gekauft.
Nun steht die Finanzierung des Neubaus an und ich wollte mein Grundstück auf beide Ehepartner umschreiben lassen da das Haus auf beiden Grundstücken gebaut wird. Hier stellt sich mir die Frage ob das überhaupt sinnvoll ist aufgrund der Notar- und Grundbuchkosten?
Welche Konsequenzen hätte eine Nicht-Umschreibung im Hinblick auf evtl. Scheidung und Erbe?
Vielen Dank
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, mein Thema hat auch noch was mit Erbrecht zu tun. Folgender Sachverhalt:
Ich selber habe im Zug eines vorweggenommenen Erbes ein Grundstück von meinen Eltern überschrieben bekommen (ohne evtl. Rückforderungen). Gleichzeitig haben meine Ehefrau und ich das Nachbargrundstück gekauft.
Nun steht die Finanzierung des Neubaus an und ich wollte mein Grundstück auf beide Ehepartner umschreiben lassen da das Haus auf beiden Grundstücken gebaut wird. Hier stellt sich mir die Frage ob das überhaupt sinnvoll ist aufgrund der Notar- und Grundbuchkosten?
Welche Konsequenzen hätte eine Nicht-Umschreibung im Hinblick auf evtl. Scheidung und Erbe?
Vielen Dank
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Hallo Pommes01,
schau mal hier: Grundstück umschreiben sinnvoll? Notar- und Grundbuchkosten?. Da wird jeder fündig!
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Moin,
das ist hier keine Rechtsberatung, das kann nur ein Anwalt:
Wenn das Grundstück nur auf dich eingetragen ist, und du es "geerbt" hast, fällt das nicht unter die Zugewinngemeinschaft. Sprich, bei Scheidung bleibt es deins. Gibst du den Löffel ab, muss deine Frau das ganze Grundstück erben. Kann dann Einfluss auf die Erbschaftssteuer haben.
Spannend wird es, wenn das Haus auf beiden Grundstücken steht, also die Grundstücksgrenze direkt durchs Wohnzimmer geht. Dafür frage wirklich besser einen Anwalt...
Viele Grüße,
Andreas
das ist hier keine Rechtsberatung, das kann nur ein Anwalt:
Pommes01 schrieb:
Welche Konsequenzen hätte eine Nicht-Umschreibung im Hinblick auf evtl. Scheidung und Erbe?
Wenn das Grundstück nur auf dich eingetragen ist, und du es "geerbt" hast, fällt das nicht unter die Zugewinngemeinschaft. Sprich, bei Scheidung bleibt es deins. Gibst du den Löffel ab, muss deine Frau das ganze Grundstück erben. Kann dann Einfluss auf die Erbschaftssteuer haben.
Spannend wird es, wenn das Haus auf beiden Grundstücken steht, also die Grundstücksgrenze direkt durchs Wohnzimmer geht. Dafür frage wirklich besser einen Anwalt...
Viele Grüße,
Andreas
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