Was hat jetzt das Grundstück damit zu tun?Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen...
Nun bekommt ihr Geld, wenn ihr die restlichen Bedingungen erfüllt und eingezogen seid.Hallo in die Runde!
Hier ist noch unser Fall...
Wir haben im Freistellungsverfahren am 15.12.17 eine Genehmigung für unser Einfamilienhaus bekommen, das Grundstück an sich jedoch erst am 5.1.18 notariell erworben. Und nun??? Was schätzt ihr? Ich drücke uns mal die Daumen...
Ah ok, dann rufe morgen doch einfach bei der KfW an und frage nach. Man kommt schnell durch.Weil wir das Grundstück erworben haben und in den Voraussetzungen für das Baukindergeld von Erwerb oder Genehmigungen die Rede ist. Bei uns war die Reihenfolge etwas verdreht und wir haben die Genehmigung vor dem Grundstückskauf gehabt. Was ist denn nun ausschlaggebend?