ᐅ Trauflinie darf nicht unterbrochen werden - Haus o. Wintergarten?
Erstellt am: 24.01.18 17:18
Hallo Zusammen,
im Bebauungsplan findet sich folgende Aussage:
Die Trauflinie darf nur zu 1/4 unterbrochen werden.

Bei einem normalen Häuschen mit Satteldach würden wir gerne einen Wintergarten anbauen wollen, der unterhalb der Traufe des Hausdachs am Haus angebaut ist.
Bezieht sich die Aussage des Bebauungsplan daher auf die Traufe des Hauses oder die des Gesamtkonstrukts u. damit auch dem Wintergarten?
Freue mich auf eure Antworten!
Pumuk
im Bebauungsplan findet sich folgende Aussage:
Die Trauflinie darf nur zu 1/4 unterbrochen werden.
Bei einem normalen Häuschen mit Satteldach würden wir gerne einen Wintergarten anbauen wollen, der unterhalb der Traufe des Hausdachs am Haus angebaut ist.
Bezieht sich die Aussage des Bebauungsplan daher auf die Traufe des Hauses oder die des Gesamtkonstrukts u. damit auch dem Wintergarten?
Freue mich auf eure Antworten!
Pumuk
B
blockhauspower24.01.18 19:05Pumuk schrieb:
Hallo Zusammen,
im Bebauungsplan findet sich folgende Aussage:
Die Trauflinie darf nur zu 1/4 unterbrochen werden.

Bei einem normalen Häuschen mit Satteldach würden wir gerne einen Wintergarten anbauen wollen, der unterhalb der Traufe des Hausdachs am Haus angebaut ist.
Bezieht sich die Aussage des Bebauungsplan daher auf die Traufe des Hauses oder die des Gesamtkonstrukts u. damit auch dem Wintergarten?
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PumukIch würde vermuten, dass damit die Unterbrechung der Traufe durch Zwerchgiebel, etc. gemeint ist. Wintergärten unterbrechen die Traufe ja nicht, sondern haben eine eigene.blockhauspower schrieb:
Ich würde vermuten,... daß mein Vorredner da völlig richtig liegt. Das ist - außer daß es sonst häufiger 1/3 sind - eine typische Vorschrift zur Verhinderung, daß dem Hauptdach eine unerwünschte Firstrichtung gegeben wird.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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